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BVL zum Hausnotrufsystem: Steuerabzug nur bei Sonderfällen!

BVL zum Hausnotrufsystem: Steuerabzug nur bei Sonderfällen!
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Auszug:
Ein Hausnotruf-System in der Wohnung sorgt im Notfall rund um die Uhr für schnelle Hilfe. Menschen mit einem Pflegegrad 1 erhalten dafür in der Regel einen Zuschuss von ihrer Pflegekasse. Aber kann man solche Ausgaben auch in der Steuererklärung absetzen? „Das kommt darauf an“, erläutert Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).

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