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Panoramafreiheit - auch für Kranhäuser


Die Kranhäuser im Rheinauhafen, das Trude-Herr-Denkmal am Stollwerck, die Fachhochschule am Ubierring: jedes öffentliche Denkmal, jedes Bauwerk im öffentlichen Raum, das jünger als 70 Jahre ist und dessen Künstler oder Architekt bekannt ist, unterliegt dem Urheberrecht. Trotzdem war es in der Vergangenheit kein Problem, sie zu fotografieren und diese Fotos auch kommerziell zu verwerten: in Büchern, auf Postkarten, in Bilddatenbanken, im Internet - auch auf „meinesüdstadt.de". Damit allerdings sollte im Zuge der EU-Harmonisierung Schluss sein. Künftig, so sah es eine Brüsseler Initiative vor, sollte den Urheber fragen müssen, wer seine Werke abbildet - auch dann, wenn sie für Jedermann sichtbar im öffentlichen Raum zu finden sind. Gegen diesen Vorschlag liefen nicht nur die Fotografenverbände Sturm. Auch nichtkommerzielle Organisationen wie das Internetlexikon wikipedia.de wiesen darauf hin, dass nach einer entsprechende Neuregelung Tausende von Fotos entfernt werden müssten und nicht mehr nutzbar wären: Selbst die wikimedia-Stiftung könnte sich die Einholung der Rechte für jene Bilder, die ihre Zulieferer über Jahre kostenlos zur Verfügung gestellt hatten, nicht leisten. Seit Donnerstagabend steht nun fest, dass es so schlimm nicht kommen wird: Die so genannte „Panoramafreiheit", das Recht, den öffentlichen Raum weitgehend uneingeschränkt fotografieren und die Fotos nutzen zu können, bleibt bestehen.


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Donnerstag, 9. Juli 2015 | Text: Nora Koldehoff



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