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Bald am Ziel

Es ist seit Jahren Recep Tayyip Erdoğans großer Traum: das Präsidialsystem. Und bald könnte er am Ziel angelangt sein. Spätestens mit den Wahlen im Herbst 2019 sollen die bei einem Verfassungsreferendum am 16. April 2017 beschlossenen Änderungen in Kraft treten.

Zwar herrscht Erdoğan längst wie in einem auf das Amt des Staatspräsidenten zugeschnittenen System, das ihm vorschwebt. Doch formal ist noch das alte System in Kraft, formal ist Ministerpräsident Binali Yıldırım Regierungschef der Türkei. Der Posten des Ministerpräsidenten soll nach der geänderten Verfassung abgeschafft werden. 2019 soll also der faktische Ist-Zustand mit der Verfassung in Übereinstimmung gebracht werden. Eine Bestimmung, die schon unmittelbar nach dem Referendum aufgehoben wurde, betraf die Verpflichtung des Präsidenten zur Neutralität: So trat Erdoğan Anfang Mai 2017 wieder in die AKP ein und wurde kurz darauf zu deren Vorsitzenden gewählt. Seine faktische Macht aber bezieht er derzeit noch - wenigstens formell - aus der Tatsache, dass der seit Juli 2016 ununterbrochen geltende Ausnahmezustand es ihm ermöglicht, weitgehend per Dekret zu regieren.

Die Inkraftsetzung des neuen Systems wird gleichzeitig auch seine Nagelprobe sein. Nach den beschlossenen Verfassungsänderungen werden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen gleichzeitig abgehalten, bislang fanden sie in unterschiedlichen Jahren getrennt voneinander statt. Und Erdoğan will sich mit einer deutlichen Mehrheit inthronisieren lassen. Man kann auch sagen: Er muss haushoch gewinnen, um den letzten Schritt zum Präsidialsystems tatsächlich gehen zu können. Allein: So selbstverständlich ist diese komfortable Mehrheit nicht. Darum ereignete sich in den vergangenen Wochen einiges, das dazu beitragen soll und wohl auch wird, das gewünschte Ergebnis abzusichern.

Da ist zum einen der Krieg gegen die linke, überwiegend kurdische Enklave Afrin in Nordsyrien. Neben allen außenpolitischen Ambitionen, die die AKP-Regierung mit diesem Krieg und den nach der Besetzung Afrins verkündeten weiteren Feldzügen gegen Gebiete in Nordsyrien und Irak verfolgt, hat dieser Feldzug auch eine starke innenpolitische Bedeutung. Mit seiner Hilfe ist es Erdoğan gelungen, eine nationalistische Front zu schmieden - alle Oppositionsparteien im Parlament mit Ausnahme der Linkspartei HDP haben in dieser Frage der Regierung ihre volle Unterstützung versprochen.

Eine weitere Maßnahme, um die Wahlen und mit ihnen die vollständige Umsetzung des Präsidialsystems vorzubereiten, ist die Wahlrechtsreform, die am 13. März vom türkischen Parlament verabschiedet wurde. Nach dem neuen Wahlrecht können mehrere Parteien Wahlbündnisse eingehen. Dies ist vor allem für die seit Jahren vornehmlich als AKP-Hilfstruppe fungierende, ultranationalistische MHP wichtig. Von dieser hat sich nämlich im vergangenen Herbst ein Flügel unter der früheren Innenministerin Meral Akşener abgespalten und eine neue Partei (IYI-Parti) gegründet, der in Umfragen zweistellige Werte vorausgesagt werden. Die MHP droht damit unter die Zehn-Prozent-Hürde zu fallen. Geht sie mit der AKP ein Wahlbündnis ein, kommt sie hingegen sicher ins Parlament.

Auch kleineren Parteien aus dem konservativen Spektrum, die von sich aus keine Chance hätten, die zehn Prozent zu nehmen, sind solche Bündnisse angeboten worden. Denn: Wer ein Wahlbündnis eingeht, verpflichtet sich im Gegenzug, keinen eigenen Kandidaten bei den zeitgleich zu den Parlamentswahlen stattfindenden Präsidentschaftswahlen aufzustellen. Erdoğans Kalkül ist also, eine mögliche Konkurrenz aus den nationalistischen und konservativ-islamischen Reihen zu verhindern. Gleichzeitig wird so die parlamentarische Mehrheit der AKP abgesichert, ohne allerdings die undemokratische Zehn-Prozent-Hürde an sich abzuschaffen, wovon dann natürlich auch progressive, linke Parteien profitieren könnten.

Die Wahlrechtsreform bringt aber noch weitere Änderungen mit sich, die Erdoğan den Sieg sichern sollen. So sind auch von der Wahlbehörde nicht offiziell abgestempelte Wahlzettel künftig gültig, in den Wahllokalen sind von nun an keine Vertreter der Parteien mehr als Aufsichtspersonen zugelassen. Wahlmanipulationen werden also erleichtert.

Auch ist der vor wenigen Tagen angekündigte Verkauf der größten Mediengruppe der Türkei, der Doğan-Gruppe, an eine AKP-nahe Holding im Kontext der Vorbereitungen für 2019 zu sehen. Denn mit diesem Deal sichert sich die AKP die faktische Kontrolle über mehr als 90 Prozent der türkischen Medien. Diese Hegemonie unterstützt zudem ein ebenfalls vor wenigen Tagen verabschiedetes Gesetz, das der Rundfunkregulierungsbehörde RTÜK die Aufsicht über das gesamte Internet gibt und mit dem sich Webseiten leichter sperren lassen.

Schließlich sind auch die schon seit einiger Zeit um sich greifenden Säuberungen innerhalb der AKP als Teil der Vorbereitungen für 2019 zu verstehen. In der Partei selbst war die Einführung eines Präsidialsystems jahrelang durchaus umstritten. Nachdem Erdoğan seine Anhänger diesbezüglich schon weitestgehend auf Kurs gebracht hatte, zielten die jüngsten Säuberungen - wie der erzwungene Rückzug der AKP-Bürgermeister von Ankara und Istanbul - darauf ab, eine ausreichende Stimmenmobilisierung für 2019 zu garantieren. Denn bereits im Frühjahr werden Kommunalwahlen stattfinden. Sie gelten als Stimmungstest für die Wahlen im Herbst - und einige altgediente AKP-Kommunalpolitiker sind offenbar in den Augen Erdoğans zu eigensinnig und unzuverlässig, um die Wahlkampfmaschine in seinem Sinne zu bedienen.

All diese Schritte verdeutlichen einerseits, wie tiefgreifend und nachhaltig der türkische Staatsumbau hin zu einer Präsidialdiktatur schon jetzt ist. Gleichzeitig zeigen sie aber auch, wie groß die Anstrengungen sind, die Erdoğan dann doch unternehmen muss, um die Wahlen 2019 und damit die Einführung des Präsidialsystems zu einem Erfolg für sich zu machen.

Blickt man allein auf die jüngere Vergangenheit, könnte man den Eindruck gewinnen, es sei ein Leichtes für Erdoğan, die Verfassungsänderung zu erreichen. Das Gegenteil ist der Fall: Es ist wohl keine allzu kühne These zu behaupten, dass ohne die Radikalisierung der vergangenen zweieinhalb Jahre, ohne die (Wieder-)Aufnahme des Krieges gegen die Kurden, ohne die Verhaftung von mehr als 100 000 Menschen nach dem gescheiterten Putschversuch vom Juli 2016 und ohne die unnachgiebige Verfolgung politischer Gegner, ohne das Aufhetzen der AKP-Basis, ohne das Absetzen eigenständig agierender Politiker der AKP - dass es ohne all diese Entwicklungen das äußerst knappe »Ja« beim Verfassungsreferendum am 16. April 2017 gar nicht gegeben hätte. Und dabei sollte auch nicht vergessen werden, dass trotz all dieser Entwicklungen, die diesem »Ja« den Weg bereiteten, es wahrscheinlich ist, dass am Ende noch Wahlmanipulationen nötig waren.

Und dass diese unbändige Energie überhaupt aufgebracht wurde, ist wiederum nur verständlich, wenn man sich ins Gedächtnis ruft, dass Erdoğan mehrfach mit seinen früheren Vorstößen in diese Richtung scheiterte. Über lange Zeit hat der 64-Jährige sich immer wieder vorgewagt - und auch Rückzieher machen beziehungsweise Niederlagen bei der Umsetzung seines Traumprojektes einstecken müssen. Eine Tatsache, die in der Erzählung des ohne Widerspruch und mit unbegrenzter Macht herrschenden Diktators zuletzt öfter unterschlagen wurde.

Dabei tobt der Kampf um die türkische Verfassung schon sehr viel länger - und es war Erdoğan, der sich daran fast die Zähne ausbiss. Am 12. September 2010 - exakt am 30. Jahrestag des Militärputsches von 1980 - fand bereits ein von der AKP initiiertes Verfassungsreferendum statt, das damals unter anderem von der Europäischen Union als »Schritt in die richtige Richtung« gelobt wurde. Erdoğans Regierung nutzte die schmerzhafte Erinnerung vieler türkischer Bürger und das Argument, das Land werde demokratischer, um eine deutlich Mehrheit von 57 Prozent für die Änderungen an der aus dem Jahr 1982, also aus der Zeit der Militärdiktatur stammenden Konstitution zu mobilisieren. In der Tat wurden damals einige demokratische Rechte gestärkt, gleichzeitig aber sicherte sich die Regierung mehr Macht über das Militär, die Richter und Staatsanwälte. Der nächste Schritt war dann der Versuch, nach den Parlamentswahlen im Juni 2011 die Verfassung von 1982 komplett zu ersetzen und dabei schon das Präsidialsystem einzuführen. Dies aber scheiterte - und zwar krachend.

Erdoğans Ziel war es damals, noch vor seinem Abgang als Regierungschef und dem Wechsel in das auf repräsentative Aufgaben beschränkte Präsidentenamt, die Verfassung so zu ändern, dass er weiterhin die Geschicke des Landes würde lenken können. Doch 2013 stoppte Erdoğan das nach den 2011er Wahlen an eine überparteiliche Kommission übergebene Projekt Präsidialverfassung, weil sich abzeichnete, dass es dafür keine Mehrheit geben würde - aus zum Teil sehr unrühmlichen Gründen allerdings. So verweigerte sich die kemalistische und nationalistische Opposition beispielsweise zu akzeptieren, dass in der Präambel einer neuen Verfassung Kurden explizit als Teil des Staatsvolkes erwähnt werden sollten. Deshalb war es damals auch die kurdische BDP - wichtigste Quellorganisation der Linkspartei HDP -, die in Erwägung zog, mit der AKP gemeinsame Sache zu machen bei der neuen Verfassung.

Sie tat es jedoch nicht. Und bis heute ist die Putschverfassung von 1982, wenn auch mit vielen Änderungen, in Kraft. Noch 2014 bezeichnete das EU-Parlament in einem Fortschrittsbericht die Arbeit an einer neuen Verfassung in der Türkei als wesentlich »für den Reformprozess im Land«. Auch deshalb, und weil die Argumente der Gegner einer Verfassungsänderung jahrelang für viele - zum Beispiel die kurdische Minderheit - eben nicht gerade überzeugend waren, konnten dann während der Kampagne für das Referendum im April 2017 Befürworter des Präsidialsystems Argumente einsetzen, die nicht so leicht von der Hand zu weisen waren. Wie jenes, dass die Putschverfassung aus einer Zeit stamme, die nicht eben eine demokratische Blütezeit für die Türkei gewesen ist. Oder auch jenes, dass viele entwickelte westliche Demokratien Präsidialdemokratien sind. Verwiesen wurde dabei gerne auf Frankreich - und die Vereinigten Staaten.

Wie allerdings der Politikwissenschaftler und Türkeiexperte Ismail Küpeli im Auftrag der Bundeszentrale für Politische Bildung analysierte, besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen dem politischen System der USA und dem, das 2019 in der Türkei in Kraft treten soll. Denn in der Türkei würde die Gewaltenteilung de facto aufgehoben. Im Präsidialsystem à la Erdoğan wird der Präsident jederzeit durch die Ausrufung von Neuwahlen das Parlament auflösen können, Minister müssen nicht, wie beispielsweise in den USA durch den Senat, vom Parlament bestätigt werden.

Mit westlichen Demokratien wird das türkische System - weder auf dem Papier, noch in der Umsetzung - nicht viel zu tun haben. Und auch wenn der jetzige Zustand sich von jenem, der ab 2019 rechtmäßig werden soll, kaum unterscheidet: Die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie in der Türkei und die Entmachtung des Parlaments sind dramatische Einschnitte für das Land. Ein Zurück - zum Beispiel für die Zeit nach Erdoğan - wird so erheblich erschwert.

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