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Flüchtlingskrise: Abschiebung in SH: Eine leere Drohung | shz.de

Schleswig/Kiel | Donnerstagmorgen im Verwaltungsgericht Schleswig. Vor Saal 3 sitzt der Syrer Khaled M. Nervös wandert sein Blick immer wieder auf die große Wanduhr. In wenigen Minuten wird er vor den Richter treten, der über seine Zukunft in Deutschland entscheiden soll.

Khaled M. hat auf seiner Flucht aus Syrien unter anderem Bulgarien durchquert, wurde dort registriert und erhielt einen Schutzstatus. Gegen seinen Willen. „Ich wollte meine Fingerabdrücke nicht abgeben, denn ich wusste, dass ich dann genau das Problem bekomme, was ich jetzt habe", lässt er über einen Dolmetscher erklären. „Ich hatte von Vornherein das Ziel, nach Deutschland zu kommen."

Khaled M. schildert, dass er direkt nach Erhalt seiner Papiere Bulgarien verlassen habe. In Deutschland angekommen, stellt er einen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ablehnt. Der Grund: Er hat bereits in Bulgarien, einem sicheren Drittstaat, ein Verfahren durchlaufen und einen Schutzstatus erhalten. Ihm droht die Abschiebung in das EU-Land. Dagegen klagt der junge Syrer nun. Seine Erfolgsaussichten sind gering. Denn das Gesetz besagt: Wer bereits aus einem sicheren Drittstaat kommt, kann sich hier nicht auf Asyl berufen. Dahinter steht die Dublin-Verordnung, laut der für das Verfahren immer der Staat zuständig ist, in den die Person zuerst eingereist ist. In Khaleds Fall liegt noch eine Besonderheit vor: Er hat in Bulgarien sogar schon das Asylverfahren positiv durchlaufen.

Doch egal in welchem Fall: „Die Menschen akzeptieren das nicht", sagt Richter Malte Sievers. Aus zahlreichen Verhandlungen weiß er, dass Flüchtlinge in Bulgarien meist die Versorgungssituation bemängeln. In Ungarn sei es eher der harsche Umgang und die Inhaftierungen, von denen die Geflohenen ihm berichten.

Khaled M. sagt Sätze wie: „In Bulgarien hätte ich nie die Möglichkeit bekommen, eine schulische Ausbildung zu machen. Man wird dort nicht als Mensch betrachtet, sondern als irgendeine Sache." Doch was zählt, ist die Einschätzung des Gesetzgebers - und demnach sind diese Staaten sichere EU-Drittstaaten. Wenngleich die Richter durch Nachhaken bei den Flüchtlingen immer wieder hinterfragen, ob diese Einschätzung noch korrekt ist.

„Wichtig ist zu klären: Geht er dort vor die Hunde?"

„Als Richter schaue ich aber vor allem auf die ganz persönliche Situation", erklärt Sievers. Die entscheidende Frage für ihn lautet: „Droht dort eine Menschenrechtsverletzung?" Der Umstand fehlender Hilfsangebote reiche nicht aus. „Wichtig ist zu klären: Geht er dort vor die Hunde?"

Khaled M. wird binnen zwei Wochen per Post über den Ausgang des Verfahrens informiert. Steht in dem Brief „abgelehnt", heißt das noch lange nicht, dass er tatsächlich abgeschoben wird. Die Vollzugspraxis ist in Schleswig-Holstein bisher nicht stark ausgeprägt. Allein in diesem Jahr hat das Gericht schon über 600 Klagen gegen Dublin-Überstellungen verhandelt - den Großteil mit demselben Ergebnis: abgelehnt.

Tatsächlich in ein anderes EU-Land überstellt wurden laut Kieler Innenministerium 23 Menschen, das entspricht gerade einmal drei Prozent. Etwa ein Drittel aller Asyl-Verhandlungen am Schleswiger Gericht sind mittlerweile Klagen gegen Dublin-Entscheidungen - ein riesiger Bürokratie-Aufwand. Der Vollzug der Abschiebung liegt nicht mehr in der Zuständigkeit des Bundesamts, sondern bei den Bundesländern. In Schleswig-Holstein sind dies das Landesamt für Ausländerangelegenheiten sowie die Kreisverwaltungen. Die Marschrichtung bestimmt das Innenministerium. Obwohl das neue Asylgesetz konsequentere Abschiebungen bei abgelehntem Asylantrag vorsieht, erklärt der Kieler Innenminister Stefan Studt (SPD), an seiner bisherigen Abschiebepraxis festzuhalten. „Wir verfallen nicht in Aktionismus. Es werden keine Massenabschiebungen stattfinden", sagte er in der vergangenen Woche. Vorrang habe weiterhin die freiwillige Ausreise.

Auf die Anfrage von „Schleswig-Holstein am Sonntag", wie sich dies mit der steigenden Wohnungs- und Finanznot vieler Kommunen aufgrund des Zustroms an Flüchtlingen vereinbaren lässt, antwortete das Innenministerium bis Redaktionsschluss nicht.

Abgelehnte Asylbewerber, deren Abschiebung zunächst ausgesetzt wird, sind „Geduldete". Sie befinden sich ein einer prekären Situation, denn jeden Tag müssen sie befürchten, das Land verlassen zu müssen. Sie dürfen nicht arbeiten, nur in einem begrenzten Gebiet reisen und keinen Integrationskurs besuchen. Ein Zustand, der krank macht. Und so wenden sich auch viele Flüchtlinge mit einem ärztlichen Attest erneut an das Gericht, wenn tatsächlich eine Abschiebung angeordnet ist oder eine Duldungsfrist abläuft. Erkennen die Richter es an, kann nicht abgeschoben werden. Halten sie nur lang genug in Deutschland durch, können sie auf einen Aufenthaltstitel hoffen.

Hemmnisse einer Abschiebung können neben Krankheit oder Schwangerschaft auch ein fehlender Pass oder Schwierigkeiten bei der Organisation des Transports sein: Flugzeuge müssen gechartert, mit dem aufnehmenden Land muss ein Termin gefunden werden. Viele Länder stellen sich hier offenbar bewusst quer.

Insgesamt hat Schleswig-Holstein in diesem Jahr zwar schon deutlich mehr Menschen abgeschoben als im Gesamtjahr 2014, dennoch steht die Zahl einer großen Masse abgelehnter Asylbewerber gegenüber, denen eine Abschiebung zwar angedroht wird, die aber faktisch nicht erfolgt. Nach Angaben des Kieler Innenministeriums leben derzeit 4140 Ausreisepflichtige (Geduldete) im Land.

Täglich erreichen rund 500 neue Flüchtlinge Schleswig-Holstein. Bis ihre Asylverfahren bearbeitet sind, wird einige Zeit ins Land gehen. Eines ist sicher: Auf das Verwaltungsgericht in Schleswig kommt eine Menge Arbeit zu. Die Klagen von Asylbewerbern machten schon im vergangenen Jahr ein Viertel aller Verfahren aus, in diesem Jahr bereits ein Drittel, Tendenz steigend.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung geht derzeit davon aus, dass bis zum Jahresende 60000 Flüchtlinge das Land erreichen - um vorerst zu bleiben. Sie werden Asylanträge stellen und dürfen nur bleiben, sollte diesen Anträgen auch stattgegeben werden. So weit, so gut.

Die Zahl ist enorm - und wird in den kommenden Jahren sicherlich noch um einige Zigtausend weiter ansteigen. Kein Wunder, dass das Land - wie auch der Bund - bei den Bemühungen, die Menschen human zu versorgen, an seine Belastungsgrenzen kommt. Die Lösung des Bundes: Menschen, deren Anträge auf Asyl abgelehnt wurden, sollen schnellstmöglich abgeschoben werden.

Das klingt logisch - und entpuppt sich angesichts der tatsächlichen Abschiebezahlen doch nur als blanker Populismus. Das gilt auch für Schleswig-Holstein, das nicht so schnell abschieben will. Auch eine solche Entscheidung ist angesichts der Zahlen Populismus.

Denn wer rund 5000 Menschen erklärt, sie hätten umgehend das Land zu verlassen, dieses im Anschluss aber nicht konsequent durchzieht, der überfordert. Die abgelehnten Flüchtlinge ebenso wie die eigene Bevölkerung. Letztere nämlich merkt, dass die Zahlen derer, die im Land bleiben, trotz aller Bekundungen weiter steigen. Damit aber fühlen sich die Menschen vor Ort mit ihren Ängsten und Sorgen nicht ernst genommen - und das schürt auf lange Sicht Fremdenfeindlichkeit. Die Flüchtlinge hingegen werden vom Tag der Ablehnung an in einem Zustand gehalten, der ihnen auf der einen Seite die Integration verbietet, sie zugleich aber nicht am Bleiben hindert. Das fördert die Ausgrenzung - und somit auch wieder den Fremdenhass. Es braucht derzeit mehr denn je klare Grenzen und damit klare Ansagen.

Katrin Emse

Die wichtigsten Punkte des neuen Asylgesetzes

von Merle Bornemann erstellt am 01.Nov.2015 | 09:28 Uhr

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