Vor dem Wiesbadener Rathaus wehen die drei goldenen Wiesbadener Lilien. Daneben: die Regenbogenfahne. Sie ist weltweit als Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung bekannt und wird auch in Deutschland vielerorts als Zeichen der Solidarität mit der Bewegung verwendet.
Anlass: „Demo für Alle"?Dass sie dort hing, habe einen besonderen Anlass - das meint jedenfalls die AfD-Rathausfraktion. In Wiesbaden fand am Sonntag die „Demo für Alle" statt, wie zuletzt am 30. Oktober im vergangenen Jahr. Die Demonstranten protestierten gegen die Sexualerziehung im Hessischen Lehrplan, die in den Augen der Organisatoren vorsehe, dass die Schüler andere Formen des Zusammenlebens und Auslebens von Sexualität annehmen und damit akzeptieren sollen. Das, so Hedwig von Beverfoerde, Koordinatorin der „Demo für Alle", sei Indoktrination und damit verfassungswidrig.
Streit mit langer VorgeschichteIm vergangenen Oktober, wenige Tage vor der „Demo für Alle", hatte das Rathaus die Regenbogenfahne ebenfalls gehisst. Oberbürgermeister Sven Gerich hatte sich zuvor auf Facebook solidarisch mit der Gegendemonstration erklärt. Damit war er auf harsche Kritik der AfD-Rathausfraktion gestoßen. Der Vorwurf: Er verletze seine Neutralitätspflicht. Gerich blieb stoisch und verwies auf ein Gerichtsurteil von 2013.
„Das Hissen der Flagge verstößt nicht gegen das Neutralitätsgebot!" - Sven Gerich
„Es wurde bereits beim Hissen der Flagge zum CSD 2013 dagegen geklagt. Auch wegen Verletzung der Neutralitätspflicht. Tja...., was soll ich sagen: Die Stadt hat gewonnen. Das Hissen der Flagge verstößt nicht gegen das Neutralitätsgebot", kommentierte Gerich die Anschuldigungen im vergangenen Jahr.
Dass die Flagge vor der Demo am Sonntag erneut vor dem Rathaus hing, wertet die AfD-Rathausfraktion als eindeutige Parteinahme des Oberbürgermeisters für die Gegendemo und wiederholte ihre Vorwürfe aus dem Vorjahr. Zwar sei es akzeptabel, dass Gerich als Parteipolitiker Partei für die Gegendemo ergreife. Auch an der Fahne an sich störe man sich auch nicht, so AfD-Pressesprecher Robert Lambrou. Indem die Fahne aber unmittelbar vor der Demonstration gehisst wurde, ergreife Gerich als Oberbürgermeister Partei und missbrauche so sein Amt.
Zum Anlass der neuerlichen Vorwürfe nimmt der AfD-Fraktionsvorsitzende Eckhard Müller zwei Gerichtsurteile durch das Oberverwaltungsgerichts Münster und das Verwaltungsgerichts Köln, die seine Position angeblich stützen sollen. Die Stadt äußerte sich nicht dazu. Aus ihrer Sicht habe sich die Sachlage seit Ende vergangenen Jahres nicht geändert, heißt es aus dem Pressereferat.
Rechtliche Schritte wird es vonseiten der AfD nicht geben. Die Fraktion stellte klar, dass sie keine Klage gegen den Oberbürgermeister einreichen werde, obwohl Fraktionsvorsitzender Müller der Meinung sei, dass ein Rechtsverstoß vorliege. Eine Erklärung dafür, weshalb man auf eine Klage verzichte, obwohl man sich offensichtlich im Recht sieht, bleibt die Fraktion allerdings schuldig.