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Wie kann im Trinkwasserschutzgebiet eine Deponie entstehen, die niemand dort will?

Die Deponie in Helmstadt wäre ein No-Go - wenn das Trinkwasserschutzgebiet bei Würzburg schon ausgewiesen wäre. Jetzt geht es darum: Was wird zuerst genehmigt? Was bisher geschah.

Wäre die seit 30 Jahren geplante Erweiterung des Trinkwasserschutzgebietes für die "Zeller Quellen", das die Hälfte der Bevölkerung Würzburgs mit Trinkwasser versorgt, schon ausgewiesen, würde die geplante Deponie der Klasse 1 (DK1) in Helmstadt (Lkr. Würzburg) wohl nicht genehmigt. Warum diese Möglichkeit jetzt trotzdem im Raum steht, zeigt ein Blick in die Geschichte.


1889-1912

Die Zeller Quellstollen werden in den Berg getrieben.

1912

Eine Vorgängerfirma der späteren Karl Wander Ziegel- und Sägewerk GmbH beginnt in Helmstadt Ton abzubauen. Zuständig ist das Landratsamt Würzburg.

1915

Ab sofort versorgen die Zeller Quellen einen Großteil der Bevölkerung Würzburgs mit Trinkwasser.

1978

Die Regierung von Unterfranken setzt das Trinkwasserschutzgebiet "Zeller Quellen" fest. Es ist sieben Quadratkilometer groß.

1992

Neue Erkenntnisse zeigen: Das festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet ist zu klein, das Grundwassereinzugsgebiet ist wesentlich größer. Das Landratsamt fordert den Wasserversorger auf, das Gebiet zu ermitteln, das nötig ist, um das Grundwasser vor schädlichen Einträgen zu schützen.

1996

Das erste hydrogeologische Modell entsteht: Erfasst werden Bodenschichten, Gewässer, Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung und Strömungsverhältnisse im Untergrund. Untersuchungen an 400 Grundwassermessstellen und Gutachten folgen.

1998

Untersuchungen zeigen, dass der in Helmstadt abgebaute Ton geeignet ist, säurefeste Erzeugnisse herzustellen. Von nun an fällt der Abbau unter das Bundesberggesetz und damit in die Zuständigkeit des Bergamtes Nordbayern in Bayreuth, angesiedelt bei der Regierung von Oberfranken.

1999

Das Bergamt erteilt der Karl Wander Ziegel- und Sägewerk GmbH die Genehmigung, nicht nur Ton abzubauen, sondern die Grube anschließend auch wieder zu verfüllen: mit Material bis zur Schadstoffklasse Z2, also mit mineralischen Abfällen wie Bodenaushub und toxisch leicht belastetem Bauschutt. Das Vorhaben wird vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg freigegeben. Grundwasser-Messstellen sollen der Überwachung dienen.

2010

Die Firma Karl Wander Ziegel- und Sägewerk GmbH geht in Insolvenz.

2011

Die Firma Beuerlein GmbH & Co. KG aus Volkach (Lkr. Kitzingen) übernimmt die Tongrube und ihre Z2-Verfüllung in Helmstadt und stellt auf den Bayerischen Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen um. Ab sofort gibt es ein schematisiertes Überwachungsverfahren an den Grundwassermessstellen.

2015

Das Bergamt genehmigt den Tonabbau auf einer zweiten Fläche in Helmstadt. In dieser Grube, wenige Meter entfernt von der ersten und getrennt durch einen Feldweg, wird jetzt auch Ton abgebaut.

2017

In jedem Bundesland gelten andere Regeln zur Abfallbeseitigung. Seit Jahren ist die LAGA, die Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, zerstritten. Im Januar prüft das Bundesumweltamt deshalb in einem Planspiel, welche Auswirkungen eine Mantelverordnung hätte. Sprich: Der Bund würde einheitliche Regeln zur Abfallbeseitigung vorgeben. Eine Z2-Verfüllung wie in Helmstadt wäre dann vielleicht künftig nicht mehr zulässig.

2017

Die Firma Beuerlein beantragt, über eine Tochterfirma (SBE GmbH & Co. KG) auch die zweite Tongrube mit Z2-Material verfüllen zu dürfen. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg warnt: Das Gebiet liege aller Voraussicht nach im künftig neu festzusetzenden Trinkwasserschutzgebiet. Doch dessen unterirdische Wassergrenzen sind 2017 "noch nicht hinreichend sicher". Das Amt kann seine Zustimmung nicht verweigern.

2018

Das Bergamt erteilt auch für die zweite Grube die Genehmigung, diese irgendwann mit Z2-Material zu verfüllen.

2019

Im März 2019 entsteht ein Grundwassergleichenplan. Anhand von 150 Messstellen werden Fließrichtungen und Fließgeschwindigkeiten der unterirdischen Grundwasserströme ermittelt. Geologen kennen jetzt erstmals die Grenzen des unterirdischen Wassereinzugsgebiets der "Zeller Quellen". Sie argumentieren, dass es aufgrund der hohen Fließgeschwindigkeiten im Kluft- und Karstgrundwasserleiter, sinnvoll wäre, das gesamte Einzugsgebiet von 66 Quadratkilometern als Trinkwasserschutzgebiet auszuweisen. Und: Die beiden Tongruben in Helmstadt liegen zwar am Rand, aber immer noch im Wassereinzugsgebiet.

August 2020

Die Firma Beuerlein stellt beim Bergamt den Antrag, die zweite Tongrube zu einer Deponie der Klasse 1 umwidmen zu dürfen. In einer DK1-Deponie dürfte ähnliches, geringfügig stärker belastetes Material, in größerer Menge entsorgt werden. Allerdings wären hier die Sicherheitsvorkehrungen höher: Zuzüglich zur natürlichen Barriere der Bodenschichten über dem Grundwasser müssten technische Schutzschichten errichtet werden.

September 2020

Das Wasserwirtschaftsamt bezeichnet in einer Stellungnahme an das Bergamt Nordbayern den Standort der geplanten Deponie der Klasse 1 als "grundsätzlich ungünstig" und bemängelt, dass alternative Standorte nicht ausreichend geprüft wurden.

Dezember 2020

Das Landratsamt Würzburg überlegt, eine dreijährige Veränderungssperre für das gesamte zukünftig geplante Trinkwasserschutzgebiet zu erlassen. Viele verärgerte Landkreisgemeinden, die davon betroffen wären, holen sich juristischen Beistand.

März 2021

Nach erneuten Gesprächen zwischen allen Beteiligten gibt der Landrat bekannt: Die angedachte Veränderungssperre ist vom Tisch. Mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen seien Deponie und Wasserschutzgebiet vereinbar.

April 2021

Die erste Tongrube in Helmstadt ist bereits mit Z2-Material verfüllt. Die zweite Grube noch nicht. Das Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der DK1-Deponie läuft. Das Verfahren zur Erweiterung des Trinkwasserschutzgebietes auch. Ob eines, keines oder beide Vorhaben realisiert werden, ist offen.

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