Gericht lehnt Beweisanträge ab. Sieben Beweisanträge weist das Gericht heute zurück. Es will die Nebenkläger nicht als Zeugen hören. Es sei nicht feststellbar, ob genau diese Zeugen von Unterdosierungen betroffen waren. Auch eine Onkologin, die die Staatsanwaltschaft hören wollte, soll nicht aussagen. Genauso wenig wie eine ganze Liste an Zeugen der Nebenklage. Darunter auch Stadtmanns Steuerberater. Außerdem lehnt das Gericht einen weiteren Zeugen von Hexal ab. Auch der Psychiater Dr. Faustmann wird nicht geladen. Er hatte Stadtmann ein „hirnorganisches Psychosyndrom" attestiert. Das Gericht will auch niemanden zu einer ins Internet gelangten Gerichtsakte befragen. Eine Bundestagsanfrage zum Thema Alte Apotheke wird auch nicht als Beweismittel zugelassen. Die restlichen Beweisanträge sollen am Montag entschieden werden.....
Gerichtsberichterstattung zum "Apothekerprozess" in Essen.