Ein Gesetz soll Betroffenen Einsicht in Akten ermöglichen. Eine gute Idee, die allein aber nicht ausreicht. Was für Aufarbeitung noch passieren muss.
Die Bundesregierung will die Aufarbeitung von Missbrauch verbessern. Gut so, denn die lässt bekanntlich zu wünschen übrig, besonders wenn es um Kindesmissbrauch geht.
Die Beweisführung ist meist schwierig: Sexueller Missbrauch hinterlässt selten sichtbare Spuren, und die Fälle werden oft erst Jahre später gemeldet, sodass Spuren nicht mehr gesichert werden können. Traumatische Erlebnisse können zu fragmentierten Erinnerungen führen, was die Konsistenz der Schilderungen und damit die Glaubwürdigkeit der Aussagen schmälert. Zudem sind diejenigen, die Kindern helfen sollten, nicht selten Teil des Problems. Familienmitglieder sind oft selbst Täter:innen oder Mitwisser:innen.
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