Das Bremer Stadtamt hat den Fehler im Melderegister korrigiert - und das hat Folgen für den Betroffenen.
Es geht um den hier: - . Kein Tippfehler, nein, ein Viertelgeviertstrich, so nennt sich dieses Satzzeichen, das so manchen Namen zu einem mehrsilbigen Konstrukt koppelt, Marie-Luise oder Hans-Jürgen sind da noch die harmlosesten Exempel. Doppelnamen oder „Bindestrichnamen" erfreuten sich vor allem in den 1930er und 1950er Jahren großer Beliebtheit. Natürlich, mag jetzt so mancher denken, mehrere Namen, das kann doch jeder. Die meisten tragen mit dem Vornamen noch einen zweiten und dritten Namen, meist gewählt nach den Paten oder einem geschätzten Vorfahren.
Auch ein Bremer Rentner, der in diesem Text Heinz-Peter genannt wird, verfügt über einen solchen Namen. Oder: Verfügte. Denn jetzt heißt er Heinz Peter. So steht der Name des inzwischen 84-Jährigen in seiner Geburtsurkunde. Im Melderegister wird er allerdings mit dem Bindestrich geführt. Nach eigenen Angaben bekam er den Bindestrich 1946 von der amerikanischen Militärverwaltung verliehen. Der Einfachheit halber beließ er es dabei - und niemand beschwerte sich.
Als er aber im August dieses Jahres heiratete, fiel der Fehler auf. Bei der Einarbeitung seiner Eheschließung ins Stadtregister stellte sich heraus, dass der Name in der Geburtsurkunde nicht mit der Eintragung im Melderegister und damit auch nicht mit den Ausweisen übereinstimmte. Er bekam eine Mitteilung des Stadtamtes, dass der Fehler im Melderegister nun behoben sei, sein Name nun überall ohne den Bindestrich verzeichnet sei und er sich nun um neue Ausweisdokumente kümmern müsse. Denn die sind nun ungültig, weil sein Name schließlich offiziell ohne Bindestrich geschrieben wird.
Was soll's, mag sich der ein oder andere denken, dann ist halt der Bindestrich weg. Aber ohne das Satzzeichen ist eben auch der Name ein ganz anderer, denn bei einem Doppelnamen gehören beide Bestandteile fest zusammen. In manchen Fällen werden sie dann auch so geschrieben, zum Beispiel der Vorname Anne-Marie wird oft auch Annemarie geschrieben. Wenn dann also der Bindestrich plötzlich wegfällt, ist das, als würde der Name Heinrich auf Hein verkürzt. Und auch wenn das Stadtamt hier einen alten Fehler beheben will, stellt sich die Frage: Nach 70 Jahren ein solcher Aufwand für einen Bindestrich?
„Ja", sagt Marita Wessel-Niepel, denn eine solche Diskrepanz zwischen den Dokumenten kann bei manchen Grenzkontrollen zu einem echten Problem werden. Deshalb sei eine Neubeantragung des Ausweises dringend geraten. Da der Fehler beim Standesamt bei der Vorlage der Geburtsurkunde aufgefallen sei, war die Behörde verpflichtet, den Fehler beim Stadtamt zu melden. Die Geburtsurkunde sei als „Personenstandsdokument" das entscheidende Dokument, deswegen müsse diese Schreibweise übernommen werden. Die Ausweispapiere des Rentners seien zwar ungültig, allerdings habe man sich dagegen entschieden, sie einzuziehen. Fehler wie dieser passierten immer mal wieder durch fehlerhaft ausgefüllte Anträge, erklärt Wessel-Niepel. Allerdings sei es ungewöhnlich, dass es in diesem Fall erst so spät aufgefallen sei.
Dem 84-jährige bleibt also nichts anderes übrig, als seine Dokumente anzupassen. Wenn es da nicht eine andere Möglichkeit gäbe: Könnte er den Namen in seiner alten Form behalten und darauf bestehen, dass die für ihn gewohnte Schreibweise mit dem Bindestrich die Rechtskräftige wird? Das kann im Stadtamt nicht beantwortet werden, für Fragen über Personenstandsdaten ist das Standesamt zuständig.
Dort ist man erstaunt über die ungewöhnliche Nachfrage. Die Möglichkeit einer Namensänderung muss erst bei einem Juristen erfragt werden. Das Ergebnis: Wenn den Eltern eines Neugeborenen innerhalb eines Jahres auffällt, dass die Schreibweise in der Geburtsurkunde falsch ist, kann das Dokument noch korrigiert werden. Danach wird es allerdings kompliziert, weil eine öffentlich-rechtliche Namensänderung stattfinden müsste, um nachzuweisen, dass der Name eine negative Auswirkung auf den Betreffenden hat. Ob das Argument des Rentners gilt, dass er den Namen nun schon seit 1946 trage, kann das Standesamt allerdings nicht beantworten.
Heinz Peter wird wohl ohne den Bindestrich auskommen müssen und sich an den neuen Klang des Vornamens gewöhnen müssen. Auch wenn das nach 70 Jahren nicht ganz leicht sein dürfte.