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Webseitenbetreiber ohne Netz und doppelten Boden

EGMR

Betreiber von Internetportalen als auch Foren können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur vollen Verantwortung gezogen werden. Der EGMR wies am 10. Oktober erstmals in einem solchen Fall die Klage eines großen News-Portals aus Estland zurück. Laut dem Straßburger Urteil ist die Wahrung der Persönlichkeitsrechte im Vergleich zur Meinungsfreiheit vorrangig zu behandeln. Auch der Fall eines Forums aus Wurzbach am Rande des thüringischen Frankenwaldes wird wohl den Weg bis hinauf in die höchste deutsche Instanz nehmen. Die Chancen des verklagten Administrators stehen dabei eher schlecht.

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