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Wie kauft man sicher bei Kleinanzeigen?

Kleinanzeigen von und für Privatpersonen gibt es bei eBay und vielen anderen Internet-Portalen. Wir erklären in diesem Artikel ausführlich, wie man sich vor einem Betrug schützen kann.


Preisvergleich durchführen

Als erstes sollten Sie den gängigen Marktpreis herausfinden. Betrüger liegen mit ihren Preisvorstellungen meistens weit unterhalb der Konkurrenz. Wenn der Preisnachlass der angebotenen Produkte sehr groß ist und etwa fünfzig Prozent oder sogar mehr ausmacht, sollte man doppelt vorsichtig sein.


Rufen Sie den Händler bei höherwertigen Waren auf jeden Fall an. Damit können Sie einerseits prüfen, ob die angegebene Nummer richtig ist und andererseits gewinnen Sie am Telefon einen ersten Eindruck vom Verkäufer. Natürlich ist eine gültige Handynummer keine Garantie für seriöse Geschäftspraktiken.


Auf persönliches Treffen bestehen


Bei eBay Kleinanzeigen, Kalaydo oder einem der Mitbewerber sind private Kleinanzeigen aus ganz Deutschland vertreten. Betrüger möchten jeden direkten Kontakt unter allen Umständen vermeiden. Von daher sind Sie gut beraten, auf einem Verkaufstreffen zu bestehen. Vor Ort kann man außerdem den Zustand der Ware überprüfen. Funktioniert das Gerät überhaupt? Ist es tatsächlich das inserierte Gerät (beispielsweise das iPhone 6) oder gehört es zu einer älteren Produktionsreihe (beispielsweise iPhone 4)?


Vorsicht beim Kauf von Billigreisen


Ein Treffen ist leider keine Garantie, dass Sie bei Schnäppchen nicht das Nachsehen haben. Zahlreiche Interessenten sind in den letzten Jahren von Kriminellen beim Kauf von Urlaubsreisen betrogen worden, darüber berichtete sogar die SAT.1-Sendereihe akte 20.14.

Auffällig ist auch hier der enorme Preisunterschied zu den seriösen Angeboten. Der Verkäufer kommt ins Haus und bringt die Unterlagen des Reiseveranstalters mit. Den Interessenten wird suggeriert, der Verkäufer könne den Urlaub wegen Krankheit nicht antreten und müsse ihn deswegen an Dritte übertragen. Nach Übergabe der Reiseunterlagen erfolgte die Bezahlung der Abgezockten. Bei Nachfrage beim Veranstalter stellte sich dann heraus, dass der Verkäufer die Reise selbst nicht bezahlt hatte.

Fazit: Wer Urlaubsreisen kauft, sollte sich vor der Geldübergabe telefonisch vom Reiseveranstalter bestätigen lassen, dass die Kosten der Reise bereits im vollen Umfang beglichen wurden.


Schriftliche Bestätigung vorteilhaft


Alle Details wie Preis, alle mitgelieferten Teile, Versandkosten etc. sollten Sie sich bei höherwertigen Waren auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen. Vor Gericht zählen nur Beweise. Möglicherweise möchte sich der Verkäufer im Angesicht des Richters nicht mehr an alles erinnern, die er Ihnen telefonisch versprochen hat.


Die Bezahlung


Bitte prüfen Sie vorab: Sind Kontoinhaber und Verkäufer wirklich ein und dieselbe Person? Darauf sollten Sie unbedingt achten. Von einer Bezahlung vor Erhalt der Ware sollten Sie bei Einkäufen ab 50 Euro aufwärts Abstand nehmen. Im schlimmsten Fall haben Sie das Geld überwiesen, warten aber vergeblich auf das Eintreffen des Paketes. Der alte Handelsspruch „Geld gegen Ware, Ware gegen Geld" hat bis heute nichts an seiner Aktualität eingebüßt. Erst recht sollten sie kein Geld ins Ausland überweisen. In verschiedenen Ländern sind Betrüger vor einer Strafverfolgung sicher. Auch eine Begleichung vorab per Western Union oder mit einem anderen Bezahldienst sollten Sie aus Sicherheitsgründen unterlassen. Am sichersten ist PayPal. Mit dem integrierten Käuferschutz-Programm, sind Sie sogar im Betrugsfall abgesichert und bekommen Ihr Geld zurück.


Juristische Aspekte bei privaten Anzeigen


Eigentlich gelten alle Gewährleistungsrechte auch bei einem Vertrag zwischen Privatpersonen. Allerdings schließen Nutzer von eBay Kleinanzeigen und anderen Anbietern diese Gewährleistungsrechte oftmals beim Akzeptieren der AGBs aus. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter, ob und in welchem Rahmen die Gewährleistungsrechte gelten. Zumeist werden Sie bei einem Blick in die FAQ (Antworten auf häufig gestellte Fragen) fündig.

Wer auf die Gewährleistungsrechte verzichtet, muss sich trotzdem nicht alles gefallen lassen. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bestimmten zugesicherten Eigenschaften des Produktes, die nicht erfüllt werden, können Sie eine nachträgliche Erfüllung oder den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Alternativ können Sie fordern, dass nachträglich der Preis deutlich gemindert wird.


Widerrufsrecht abhängig vom Status des Verkäufers


Grundsätzlich gelten zwischen einem gewerblich tätigen Händler und einer Privatperson andere gesetzliche Grundlagen, als zwischen zwei Privatpersonen. Trotzdem bieten manchmal auch Unternehmer Waren oder Dienstleistungen bei eBay Kleinanzeigen an. Ob jemand ein Händler oder Privatperson ist, kann leider nicht pauschal beurteilt werden. Das muss vor Gericht stets im Einzelfall entschieden werden. Wer allerdings regelmäßig neue Waren verkauft, eine gewisse Anzahl an Verkäufen in kurzer tätigt oder dauerhaft größere Mengen an Waren anbietet, ist laut eRecht24 als gewerblicher Händler anzusehen. Sollte Ihr Fall vor Gericht kommen, muss der Richter zunächst prüfen, ob Ihr juristischer Gegner als Privatperson oder als Unternehmer (Händler) eingestuft wird. Davon hängen Ihre Rechte als Käufer ab.


Käufer beim Versand benachteiligt


Wir raten in jedem Fall zu einer persönlichen Übergabe. Warum? Bei Geschäften zwischen zwei Privatpersonen ist der Käufer beim Thema Versand stets im Nachteil. Das Verlustrisiko wird bereits auf den Käufer übertragen, sobald der Verkäufer das Päckchen bzw. Paket an den Zustelldienst übergeben hat. Bei einem gewerblichen Verkäufer wird das Verlustrisiko erst übertragen, sobald die Waren nachweislich vom Zusteller an den Käufer übergeben wurden.


Impressumspflicht nur bei gewerblichen Anbietern


Achtung: Private Anbieter sind nicht zur Angabe eines Impressums verpflichtet. Gewerblich tätige Händler müssen hingegen laut dem Telemediengesetz den Namen, eine ladungsfähige Anschrift, die Umsatzsteueridentifikationsnummer, die Registernummer und Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme (Telefon- oder Faxnummer, E-Mail-Adresse) angeben. Bei privat tätigen Anbietern können Sie darauf nicht bestehen.

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