Der als Dresdner „Handygate" bekannt gewordene Datensammelskandal kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Rechtsanwalt André Schollbach legte im Auftrag von zwei sächsischen Landtagsabgeordneten der Linksfraktion Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Bei den 48-stündigen Funkzellenabfragen wurden insgesamt über eine Million Verbindungs- und Standortinformationen erhoben.
Original
Lars Sobiraj
Bergisch Gladbach
Article