Am 08. August berichtete die Moskauer Nachrichtenagentur Interfax von einer Bestätigung des Urteils durch das Elfte Schiedsgericht. In erster Instanz verurteilte man den Verlag von „Unity Nizhnekamsk" mit Sitz in Tatarstan zur Zahlung von 50.000 Rubel. Nach Ansicht des Gerichts soll der kleine Verlag aus dem europäischen Teil Russlands gegen die Normen zur Veröffentlichung von Anzeigen verstoßen haben. Die Klage hatte ursprünglich eine lokale Behörde zum Kampf gegen Monopole und einer Niederlassung der russischen Zentralbank angestoßen. In zweiter Instanz senkten die Richter das Strafmaß, weil der Verlag erstmals negativ aufgefallen ist. Zudem gehen die Richter davon aus, dass dadurch wohl kein finanzieller Schaden entstanden ist und auch die Sicherheit Russlands zu keiner Zeit gefährdet war.
Entscheidend für das Urteil war die Tatsache, dass man den Werbetreibenden in der Anzeige nicht namentlich genannt hat. Wer in Russland Finanzdienstleistungen vermittelt, darf dies nicht anonym tun. Im Gegensatz zur Verteidigung sieht das Gericht die Firma nicht als Beratung, sondern als Anbieter von Finanzdienstleistungen an. In diesem Fall ist es nicht ausreichend, in der Anzeige lediglich die Telefonnummer des Ansprechpartners anzugeben, der Werbetreibende muss namentlich genannt werden. Richard Timurovitsch warb in seiner Anzeige für den Handel mit Bitcoin, Ethereum und Zcash. Außerdem ging es um die bezahlte Unterstützung seiner Kunden beim Aufbau und Betrieb von Mining-Anlagen.
Russland: Kryptowährungen noch nicht im Mainstream angekommen
Die Geldbuße von umgerechnet rund 650 Euro wurde in zweiter Instanz aufgehoben. Die Höhe der nun geringeren Strafe hat Interfax leider nicht bekannt gegeben. Kryptowährungen stellen in Russland offenbar noch immer ein Nischenthema dar. Laut einer aktuellen Umfrage hat erst die Hälfte aller russischen Bürger jemals etwas davon gehört. Zudem gaben lediglich 13 Prozent der Befragten an, in den letzten Jahren mehr Details über Kryptowährungen in Erfahrung gebracht zu haben.
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