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Impressum: Kommerzielle XING-Nutzer von Abmahnungen bedroht

Unerwünscht: Abmahnung via XING

Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein Impressum anlegen und liefern die rechtliche Einschätzung eines Fachanwalts.


Wer beim Business-Netzwerk XING ein eigenes Profil unterhält, sollte dort sicherheitshalber ein Impressum einbinden. Im Februar dieses Jahres wurden mehrere Fälle bekannt, bei denen Rechtsanwälte von einem Kollegen aus Baden-Württemberg abgemahnt wurden. Ihnen wird in den Abmahnungen vorgeworfen, sie hätten ihn wegen des fehlenden Impressums wettbewerbsrechtlich benachteiligt. Nach § 5 TMG (Telemediengesetz) müssen Gewerbetreibende auf kommerziellen Webseiten eine Anbieterkennzeichnung vorhalten. Diese Informationspflicht gilt aber nicht nur für eigene Webseiten, sondern vielfach auch für soziale Netzwerke.


Abmahnungen für Xing-Nutzer Am Mittwoch führte das soziale Netzwerk Facebook schrittweise ein neues Design ein. Teil der Umstellung ist die Möglichkeit für kommerzielle Seiten-Betreiber, das Impressum in einem eigenen Feld zu hinterlegen. Bislang mussten sich Unternehmen und Selbstständige bei Facebook andere Lösungen einfallen lassen, um Abmahnungen zu vermeiden. Laut dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (MMR 2008, 682) als auch dem OLG Frankfurt am Main (MMR 2007, 379) sind Anbieter von B2B-Inhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch auf einer fremden Internet-Plattform impressumspflichtig.


Xing: "Noch ungeklärt, ob XING-Mitglieder ein Impressum anlegen müssen"

Auf Anfrage teilte die Pressestelle von XING mit, es sei "noch überhaupt nicht geklärt, ob XING-Mitglieder ein Impressum anlegen müssen". Der Kölner Anwalt für Medienrecht, Christian Solmecke beurteilt die Rechtslage völlig anders: "Korrekt ist, dass es explizit zu XING noch keine Gerichtsentscheidungen gibt. Es gibt jedoch eindeutige Entscheidungen zu Facebook und anderen sozialen Netzen. Wieso ein Unterschied zwischen einem XING-Profil, auf dem ebenso wie bei Facebook gepostet werden und das frei gestaltet und modifiziert werden kann und anderen sozialen Netzwerken bestehen sollte, ist nicht ersichtlich. Auch ein XING-Profil, welches nicht rein privater Natur ist, ist aus meiner Sicht als Telemedium einzuschätzen. Insbesondere dann, wenn Unternehmen solche Profile betreiben. Zu einer anderen Bewertung würde man nur dann kommen, wenn man Xing als reines Adressverzeichnis sehen würde. Aufgrund der vielen Funktionalitäten, die der Dienst mittlerweile anbietet, dürften die Kollegen, die diese Meinung vertreten, wohl nicht durchdringen."


Auch die Tatsache, dass sich bislang ausschließlich Rechtsanwälte gegenseitig abmahnen ließen, ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Solmecke von der Kanzlei WBS LAW weiter: "Hier erfolgten die Abmahnungen nicht etwa aus berufsrechtlichen Erwägungen, sondern aus der generellen Überlegung, dass auch auf Xing als Telemedium ein Impressum benötigt wird. Damit ist das Thema sehr wohl für sämtliche Mitglieder relevant. Spannend wird sicherlich sein, ob die Gerichte einen möglichen Wettbewerbsverstoß unter die Bagatellklausel fassen. Dann wären diese Abmahnungen hinfällig."


Auf der folgenden Seite finden Sie ein Videostatement zum Fall und eine Anleitung, wie Sie bei Xing ein Impressum anlegen.

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