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Mobbing im sozialen Netz - Teil 2: 4 Tipps gegen Cyber-Mobbing

Mobbing - eine zwangsläufige Folge von Social Media?

Insofern gehört Mobbing zwar nicht zu Social Media, aber gleichsam nimmt man durch das Verbinden mit bestimmten und nicht mit allen Nutzern, die Beimessung von Berechtigungen für bestimmte Inhalte natürlich auch eine Ausgrenzung bestimmter Nutzer vor.

Dessen muss keine negative Absicht vorausgehen oder eine geplante Ausgrenzung als Motiv zugrunde liegen, sondern es liegt im natürlichen Handeln von Menschen sich mit den Menschen zu beschäftigen, die ihnen wichtig sind.

Mobbing immer noch ein ernstes Phänomen

Im Unterschied zum Arbeitsleben besitzen soziale Netzwerke ein ernsthaftes Problem, was den Umgang mit Mobbing angeht: Die Inhalte sind schwer aufzuspüren, da sie durch Einstellungen zu Privatsphäre, Nicknames und dergleichen verbogen werden. Gleichzeitig kann ich als Betroffener die Inhalte zwar melden - löschen kann sie jedoch neben dem Urheber lediglich der Plattforminhaber und das kann dauern.

Zuletzt ist es natürlich auch nicht unrelevant die Arbeitsweise von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken zu berücksichtigen. Dazu gehört - neben anderen Dingen - das regemäßige Auslesen und Sichern von Daten. Dadurch reicht das reine Löschen auf der Plattform nicht mehr aus, um Inhalte dauerhaft zu entfernen.

4 Tipps gegen Mobbing

Wer ein Mobbingopfer ist, sollte zunächst das Gespräch mit dem Urheber suchen und im Kompromissweg die Beilegung des Streits erwägen. Dieses Vorgehen ist vor allem deshalb besser, weil es die zukünftige Suche nach weiteren Inhalten, die einem selbst schaden, überflüssig macht. Wer diesen nicht kennt oder keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat, muss sich sofort und ohne Abstriche an den Plattformbetreiber wenden und seine Kritik dort ausführlich begründet vortragen. Meistens gibt es dafür im Hilfebereich ein extra Formular. Letzteres kann etwas versteckt sein, aber die Suche lohnt sich. Wenn dieser nicht reagiert, sollte man in Erwägung ziehen, eine Anzeige zu stellen. Die Polizei kann nach einer Anzeige mit entsprechenden Nachweisen - hier eignen sich beispielsweise Screenshots - die Ermittlungen aufnehmen. Spätestens mit einer IP Adresse kann der Urheber eingegrenzt werden und gleichzeitig können die angrenzenden Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaft die Arbeit aufnehmen. Im Kern gilt jedoch: Deeskalierend wirken und entschlossen Handeln. Nicht auf Versprechen verlassen, sondern Taten fordern. Wer dies beherzigt kann den mittelfristigen Folgen von Mobbing gut begegenen.
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