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Die ungelösten Probleme der Risikogruppe [premium]

Wer der Risikogruppe angehört, kann um Dienstfreistellung ansuchen. Eine rechtliche Grundlage, wer Teil dieser ist, gibt es aber nicht. Mit dem spontanen Versuch, eine neue Regelung zu finden, warf der Nationalrat nun mehr Fragen als Antworten auf. Auch weil systemrelevante Berufe davon ausgenommen sind.

Mit dem Begriff der „Risikogruppe" soll jener Teil der Bevölkerung eine rechtliche Bezeichnung erhalten, der besonderen Schutz vor dem Coronavirus benötigt. Landläufig gelten über 65-Jährige, Patienten mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Lungenerkrankungen oder Krebs als Teil dieser Gruppe. Eine rechtliche Grundlage für die Definition, die auch für die Frage einer Dienstfreistlellung zentral ist, gibt es vorerst nicht. Mit der Novellierung des Sozialversicherungsgesetztes versuchte der Nationalrat am Freitag, Klarheit zu schaffen. Doch wie bereits zuvor provozierte auch diese neue Regelung vorerst mehr Fragen als Antworten. „Die Presse" gibt einen Überblick. 1. Wer definiert, wer zur Risikogruppe gehört?

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