Warum die EU-Wahlbeobachtermission den Urnengang in Kenia nicht beanstandete.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Kenia, die im August abgehaltene Präsidentschaftswahl wegen Unregelmäßigkeiten für ungültig zu erklären, war mutig, historisch - und folgenschwer. Noch nie zuvor hatte die Beschwerde der Opposition in Afrika eine Annullierung einer Wahl zur Folge gehabt. Der vermeintliche Wahlsieger, Präsident Uhuru Kenyatta, nahm das Urteil missmutig zur Kenntnis und will eine rasche Neuaustragung. Oppositionsführer Raila Odinga bremst und verlangt Garantien, dass die Manipulationen der Daten, die das Ergebnis verfälscht hätten, in Zukunft ausgeschlossen sind. Aber auch für die europäischen Wahlbeobachter hat das Urteil des Obersten Gerichts Folgen: Die EOM, die Wahlbeobachtungsmission der EU, muss sich die Frage gefallen lassen, weshalb ihre ursprüngliche Beurteilung des Wahlvorgangs mit wenigen Einschränkungen positiv ausgefallen war.
Im "vorläufigen Statement" der EOM vom 10. August, zwei Tage nach der Wahl, hieß es, es habe "keine Anzeichen zentraler oder lokaler Manipulation" gegeben.
Marietje Schaake, niederländische EU-Abgeordnete und Chefwahlbeobachterin der EU-Mission, entgegnet gegenüber profil, dass es nicht Aufgabe der Wahlbeobachter sei, Wahlergebnisse zu "bestätigen". Ihr Team habe immer für "Klarheit und Transparenz" im gesamten Wahlvorgang plädiert.
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