Der Impfstatus muss nicht mit einer kostenpflichtigen „Immunkarte“ nachgewiesen werden – auch wenn eine solche mitunter in Karlsruhe verlangt wurde.
Julia Weller
Karlsruhe
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Der Impfstatus muss nicht mit einer kostenpflichtigen „Immunkarte“ nachgewiesen werden – auch wenn eine solche mitunter in Karlsruhe verlangt wurde.