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Bewertungen Fluch & Segen

Schlechte Bewertungen bei Google und Kununu, sind für Unternehmen keine Seltenheit. Doch auf keinen Fall sollten diese ignoriert werden. Vor allem bei Bewertungen mit falschen Tatsachenbehauptungen, Gesetzesverstößen, Regelverstößen oder Beleidigungen, können Firmen eine Löschung dieser beantragen. In vielen Fällen führt solch ein Antrag zum Erfolg.  

 

Fehlglauben  

Viele Unternehmen sind sich dieser Möglichkeit nicht bewusst. Sie gehen davon aus den schlechten Bewertungen hinnehmen zu müssen. Doch dies ist Irrglaube. Bewertungen bei Kununu und Google müssen nicht einfach hingenommen werden. Die Möglichkeiten dagegen vorzugehen reichen von juristischen Mitteln, bis hin zu ohne Rechtsbeistand.  

 

Juristischer Umgang  

Tatsachenbehauptungen und Werturteile, sind zwei Kategorien, in denen Beurteilen und Bewertungen gegliedert werden. Eine freie Meinungsäußerung ist im Grundrecht verankert, somit kann gegen eine subjektive Beurteilung nicht viel gemacht werden. Doch anders sieht es bei Tatsachenbehauptungen aus. Unter diese fällt alles, was bewiesen werden kann. Sollte eine falsche Tatsachenbehauptung erstellt worden sein, kann juristisch dieser Missstand geklärt und behoben werden.  

 

Rechtlich vorgehen

Viele Bewertungen werden anonym verfasst, daher ist der Plattformbetreiber in diesem Sinne der Ansprechpartner. Um gegen den Verfasser direkt vorzugehen, muss klar ersichtlich sein, um wen es sich handelt. Juristische Vorgehensweisen, greifen jedoch auch gegen den Plattformbetreiber. Daher können auch hier, Unterlassungen, Auskünfte zum Verfasser der Bewertung sowie Schadensersatz einfordert werden. IT-Fachanwälte geben immer den Rat, zuerst die Betreiber der Plattform zu kontaktieren. Dies gilt auch für größere Plattformen wie Kununu und Google.  Ein einfaches Anschreiben mit dem Hinweis auf einen Rechtsverstoß können auch diese nicht einfach ignorieren. Anwälte hingegen dürfen Beweise einfordern, die belegen, wer die Bewertung verfasst hat. Durch dieses juristische Anschreiben sind bereits gute Erfolge erzielt worden. Natürlich kann dieses Schreiben auch von den Unternehmen selbst verfasst werden, doch der juristische Hintergrund, hat meist mehr Belang.  

 

Nachweispflicht

Wie ist der genaue Ablauf? 

Wird ein Plattformbetreiber über einen Missstand in Kenntnis gesetzt, richtet sich dieser an den Verfasser. Es werden Beweise zur Belegung der Bewertung gefordert. Reagiert der Verfasser nicht auf die Aufforderung, so wird der Beitrag gelöscht. In 95 % der Fälle klären sich diese Fälle außergerichtlich.  

 

Datenschutz 

Auch in den negativen Bewertungen, lassen sich oftmals, Ansatzpunkte finden.  

Zum Beispiel, wenn Namen von Beschäftigen oder die Personalabteilung erwähnt wird. 


In diesen Fällen greift automatisch das Auskunftsrecht der Betreiber des Portals.  

Die DSGVO greift ebenfalls ein und lässt das Recht auf Berichtigung sowie eine Löschung des Beitrages zu. Manche Plattformen unterbinden diese Art von Beitragen bereits mit ihren Datenschutzgesetzen. Dort werden Klarnamen und die Nennung von namentlicher Erwähnung verboten. Ein Löschungsanspruch ist in den meisten Fällen dadurch begünstigt.

 

 

Die Einträge sind demnach unzulässig und werden nach einem Hinweis zum Beitrag entfernt.  Ebenfalls sind Beleidigungen, Drohungen, falsche Verdächtigungen und üble Nachrede unzulässig und verlangen einer Löschung.  

 

Die richtige Waffe 

Das Strafrecht ist eine harte Waffe gegen falsche Bewertungen und auch die Plattformbetreiber, sind daran interessiert, diese schnellstmöglich zu entfernen. In seltenen Fällen ist es jedoch vorgekommen, dass Gerichte, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, über den Strafbestand der Beleidigung stellte. In so einem Fall können die Richtlinien der Plattform selbst greifen, die zumeist härter aufgestellt sind als das Strafgesetz.  

 

Google & Co. 

Google untersagt von vorneherein, eine negative Bewertung gegen seinen Arbeitgeber.  

Die Richtlinien, spielen Betroffenen von schlechten Bewertungen in die Hand und eine Löschung dieser, sollte schnell erbracht werden. Ebenfalls sind in den Richtlinien von Google, Bewertungen mit schlechten Umgangsformen untersagt. Kununu zieht nach und erbringt acht Regelungen um schlechte Bewertungen fernzuhalten.  

 

Urteil aus Hamburg 2018 - AZ 324 0 63/17 

Aktuelle Urteile, auf der Seite der Unternehmen.  

Mit ihrer Hilfe kann sich leicht gegen ungerechtfertigte und überzogene Bewertungen gewehrt werden. Im Urteil von Hamburg wurde erlassen, dass Plattformen den Kundenkontakt im Zweifelsfall, nachweisen müssen.  

 

Vor allem länger zurückliegende Bewertungen können leichter gelöscht werden, da Belege zumeist nach einiger Zeit nicht mehr vorhanden sind und somit die Beweispflicht nicht belegt werden kann. So kann zum Beispiel ein Restaurant leicht, eine negative Bewertung löschen lassen. Ist der Beleg über die Speisen nicht mehr vorhanden, kann keine Beweislage erfolgen und der direkten Löschung wird stattgegeben.  

 

Das Gleiche gilt für Bewertungen mit Sterne-System, bei denen keine Texte enthalten sind.  

Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichtes Lübeck aus dem Jahr 2018 - AZ 9 0 59/17. 

 

Reagieren?  

Bei positiven Bewertungen ist es ein feiner Zug, sich als Unternehmen dazu zu äußern.  

Bei negativen Bewertungen raten Experten jedoch davon ab. Lassen Sie so viel wie möglich löschen. Ist dies nicht möglich und eine Stellungnahme scheint sinnvoll, dann sollte diese Datenschutzkonform und kurzgehalten sein. Unternehmen dürfen ihre Arbeitnehmer dazu auffordern Bewertungen abzugeben. Diese können Gegenbewertungen auf Kununu abgeben.  

 

Bewertungsportale melden

Unzulässige Bewertungen auf Portalen können Sie einfach selber melden.  

Bei Google wenden Sie sich an: remoyals@google.com 

Bei Kununu wenden Sie sich an: support@kununu.com 

 

Bearbeitungszeit der Plattformen 

Kununu legt die Bearbeitungszeit auf zwei Werktage fest. Google hingeben hat eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen. Je nach Bewertungsaufkommen, schwankt die Bearbeitungszeit.