Ein sinkender Grundlohn, Mehrverdienst nur über Provisionen - verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel? Dazu recherchiert die Journalistin Anette Dowideit. Und mit dem Stundenzettel eines Mitarbeiters und weiteren Unterlagen kann die Chefreporterin der "Welt" das auch belegen.
Solche Informationen behalten die Firmen natürlich lieber für sich. Für sie sind das Geschäftsgeheimnisse. Genauso wie Innovationen oder Know-How. Und um den Schutz dieser Geschäftsgeheimnisse geht es gerade im Deutschen Bundestag. Doch das geplante "Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen", gedacht um Unternehmen vor Kriminellen zu schützen, könnte zugleich die Arbeit von Journalisten erschweren.
Aufklären, nicht schadenDenn Unternehmen könnten auf Grundlage des Gesetzes gerichtlich gegen Journalisten vorgehen, wenn diese zu internen Vorgängen recherchieren, fürchten Experten. ZAPP hatte bereits im Dezember von der Kritik am Entwurf des Gesetzes berichtet. Und auch bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags gab es Bedenken. Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalistenverbands, kritisiert, dass nicht von Anfang an die Auswirkungen auf Journalisten berücksichtigt wurden. "Die Pressefreiheit hat Verfassungsrang. Unsere Absicht als Journalistin und Journalist ist ja nicht irgendeinem Unternehmen zu schaden. Uns geht es darum aufzuklären, was an möglicherweise problematischen Geschäftsvorfällen dort passiert."
Das beanstandete Gesetz kommt aus dem Bundesjustizministerium. Es ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die seit Sommer 2018 überfällig ist. Die Beamten im Ministerium können die Kritik an ihrem Entwurf zunächst offenbar nicht nachvollziehen. In einem internen Sprechzettel für Ministerin Katarina Barley, der dem Recherchezentrum "Correctiv" vorliegt, heißt es, das Gesetz beinhalte "einen stärkeren Schutz und höhere Rechtsicherheit für Journalisten und Hinweisgeber". In dem Entwurf sei "ausdrücklich klargestellt, dass die journalistische Tätigkeit rechtmäßig ist".
Im bisherigen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb war das nicht der Fall. Auf Basis dieses Gesetzes ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft zur Zeit gegen Oliver Schröm, den Leiter von "Correctiv". Es geht um den Vorwurf der Anstiftung zum Geheimnisverrat im Zusammenhang mit seinen Recherchen zum so genannten "Cum-Ex"-Skandal.
Journalisten kriminalisiertErmittlungen kosten die betroffenen Journalisten und ihre Verlage viel Zeit und Geld. Sie würden diese daher gern gesetzlich von vornherein ausschließen. Diese Ansicht teilen nicht nur die Journalistenverbände sondern auch viele Abgeordnete. Im Bundestag geht es vor rund zwei Wochen in einer Debatte auf Antrag der Grünen hoch her. "Aus einer guten Richtlinie wird ein Risikogesetz für Journalistinnen und Journalisten", beklagt Manuela Rottmann von Bündnis 90/Die Grünen. "Wir brauchen die Bereichsausnahme für die Presse und wir brauchen klare Schutzregelungen für Whistleblower", fordert Roman Müller-Böhm von der FDP. Ingmar Jung, bei der Union zuständig für das Gesetz, signalisiert Gesprächsbereitschaft. Und auch die Berichterstatterin der SPD, Nina Scheer, sieht Änderungsbedarf.
Änderungen bieten besseren SchutzAuf Druck der Abgeordneten und der öffentlichen Kritik hat sich nun offenbar doch noch etwas bewegt. ZAPP liegt ein Entwurf für zahlreiche Änderungen vor, die das geplante Gesetz aus Sicht von Journalisten entschärfen würden. Dazu gehört zunächst, dass Journalisten und ihre Tätigkeit pauschal vom Gesetz ausgenommen werden sollen. Bisher war nur ein sogenannter "Rechtfertigungsgrund" vorgesehen. Die "Bereichsausnahme" ist jedoch stärker und würde Journalisten von vornherein vor Ermittlungen schützen. Zudem wollen Union und SPD den Begriff des Geschäftsgeheimnisses enger fassen. Ein Unternehmer kann also nicht einfach alles, was ihm wertvoll erscheint, zum Geschäftsgeheimnis erklären. Und auch Whistleblower wären nach den vereinbarten Änderungen besser geschützt. Sie müssen keine weltverbessernden Absichten haben, wenn sie mit einem Geschäftsgeheimnis an die Öffentlichkeit gehen. Es reicht, wenn eine Veröffentlichung im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt.
Sachverständige, die im Dezember noch über das Gesetz geschimpft haben, loben es jetzt. Rechtsanwalt Christoph Partsch nennt es ein Musterbeispiel wie Demokratie funktionieren sollte. "Ich war überrascht, dass die Anhörung sehr viel gebracht hat. Und insbesondere bei den Abgeordneten zum Nachdenken über die vom Justizministerium vorgelegte Lösung geführt hat und zwar zu einer Veränderung im Gesetzestext."
Ob es am Ende tatsächlich so ausgeht, steht noch nicht final fest. Der geänderte Gesetzentwurf muss jetzt noch durch den Justizausschuss und anschließend die Abstimmung im Bundestag überstehen.
Dieses Thema im Programm:
ZAPP | 27.02.2019 | 23:20 UhrHier unten klicken, dann gehts zum Fernsehbeitrag Original