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Prozess zu Sexual- und Betrugsstraftaten durch Ex-Bad Laaspher in Gera

Gera. Am Landgericht in Gera fand am Mittwoch der vierte Verhandlungstag zum Prozess gegen einen Ex-Bad Laaspher statt. Dem 35-jährigen Deutschen werden von der Staatsanwaltschaft mehrere Sexualstraftaten an zwei Minderjährigen, sowie zwei Betrugstaten gegenüber dem Jobcenter vorgeworfen. Genauer geht es um den neunfachen schweren sexuellen Missbrauch, sowie der Vergewaltigung in 32 Fällen an einer 13- bis 16-Jährigen und um die Vergewaltigung einer 14-jährigen. Die Sexualstraftaten sollen von Juli 2010 bis November 2013 stattgefunden haben und die Betrugstaten 2020. Dem Angeklagten, der in Untersuchungshaft sitzt, droht die Verhängung von Sicherungsverwahrung. 2010 war der damals 22-Jährige mit seiner 13-jährigen Freundin von Bad Laasphe aus durchgebrannt. Gefasst wurden beide im thüringischen Saalfeld.

An diesem vierten Prozesstag wurde eine Zeugin aus Bayern angehört. Der vorsitzende Richter Förster befragte sie und glich ein Polizeiprotokoll ab. Über eine Dating-Plattform lernten sich die Zeugin und der Angeklagte vor zehn Jahren kennen und es kam zu einem Treffen in Rudolstadt. Dort kam es im Laufe des Abends zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Im Verlauf wurde es jedoch gewaltvoll, er überschritt ihre Grenzen. Ihr war es zu grob, sie hatte Schmerzen. Unter anderem hatte er ihr in die Brust gebissen. Sie signalisierte das vor allem verbal, ließ es letztendlich aber über sich ergehen. Außerdem äußerte der Angeklagte laut Polizeiprotokoll, dass er von ihr ein Kind wollte. Sie wollte zu dem damaligen Zeitpunkt noch keine Familie gründen und hatte ihn bei diesem Treffen erstmalig getroffen.

Am nächsten Tag ließ der Angeklagte die ortsfremde Frau einfach unterwegs in Rudolstadt stehen und verschwand. Später ging sie zur Polizei. Nicht direkt um ihn anzuzeigen, sondern weil sie ein polizeiliches Protokoll haben wollte, aus Angst vor einer Verleumdungsklage seinerseits. Sie befürchtete, dass seine Anzeige in ihrem Führungszeugnis landete und ihr das Berufsleben erschwerte.

Bei der Befragung durch den Richter, sowie Staatsanwaltschaft und Verteidigung, konnte sich die Zeugin nicht mehr an alle Details erinnern und Aussagen bestätigen. Sie erklärte, dass sie aufgrund von Multiple Sklerose an Gedächtnisstörungen leidet. Den Vorfall nennt die Zeugin keine Vergewaltigung, denn sie hatte eingewilligt. Aber das grobe Anpacken wollte sie nicht. Diese unschöne Geschichte wollte sie eigentlich hinter sich lassen. Mit dem Angeklagten hatte sie nichts weiter zu tun. Sie nannte ihn bei der Befragung nicht beim Namen, sondern nur „er“ oder „den Herrn“.

Ein weiterer bemerkenswerter Punkt bei der Befragung war, dass damals bei der Protokollierung eine Polizistin der Zeugin sagte, dass eh nichts dabei herauskommt. Die Frau hatte dann ihre Anzeige zurückgezogen. Häufig kommt es vor, dass die vor allem weiblichen Opfer sexualisierter Gewalt nicht ausreichend Hilfe und Rückhalt bekommen.

Der Angeklagte blieb während der Verhandlung ruhig und unaufgeregt, so als wäre ihm die Situation nicht neu. Er machte sich viele Notizen und bei Punkten, die ihn belasteten, verzog er das Gesicht und schüttelte den Kopf. Blickkontakt mit der Zeugin hatte er nur, als sein Anwalt Christian Lukas sie befragte. Gegenüber den Justizbeamten, die ihn in Handfesseln aus dem Saal führten, verhielt er sich kooperativ.

Nach der Zeugin wurden noch kurz schriftliche Aussagen zu einer der anderen Betroffenen durchgegangen. Dabei ging es um die Betroffene, mit der der Angeklagte 2010 aus Bad Laasphe fortgegangen war. Insgesamt soll es eine lange Verhandlung werden. 24 Verhandlungstermine sind angesetzt.