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Wie weit darf Grenzschutz gehen?

Griechische Sicherheitskräfte im Tränengasnebel bei Zusammenstößen an der griechisch-türkischen Grenze. Quelle: AP

Gegen die Geflüchteten an der türkisch-griechischen Grenze werden Tränengas und Wasserwerfer eingesetzt. Wie drastisch darf man eine Grenze schützen? Eine rechtliche Einschätzung.


Eine klare Antwort, ob das Völker- und das EU-Recht eine solch drastische Form des Grenzschutzes mit Wasserwerfern oder Tränengas erlauben, gibt es leider nicht. Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union besagt lediglich, dass "geeignete Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung" gewährleistet sind.

Tränengas als Mittel zum Grenzschutz?

Die große Frage, die sich nun stellt: Was sind geeignete Maßnahmen des Grenzschutzes? Und: Steht die Bekämpfung mit Wasserwerfern und Tränengas in Relation mit dem europäischen Ziel, die Außengrenzen zu schützen?

Einerseits wird argumentiert, die Geflüchteten seien nicht gezwungen, sich in den Zonen aufzuhalten, die von den griechischen Behörden mit Wasserwerfern und Tränengas attackiert werden. Wenn sie sich einfach wieder zurück bewegen würden, in Richtung Türkei, setzten sie sich selbst keiner Gefahr mehr aus. Diese Argumentation geht allerdings am Kern des Problems vorbei.

Recht auf Asyl contra Grenzschutz

Denn diese Form des Grenzschutzes bewegt sich ganz klar in einer rechtlichen Grauzone: Wenn das Ziel der griechischen Behörden ist: "Geht wieder weg, wir lassen euch nicht rein", verwehrt die EU damit den Geflüchteten ihr Recht auf Asyl, das eigentlich zum Beispiel durch zahlreiche Flüchtlingskonventionen gesichert werden soll.

Denn im Prinzip hat jeder, der an einer EU-Außengrenze steht und um Schutz bittet, das Recht, einen Asylantrag stellen zu dürfen, der dann objektiv geprüft wird. "Grenzschutz" in dieser Form gibt es also eigentlich gar nicht.

Wenn die griechischen Behörden die Mittel allerdings nur zu "Ordnungszwecken" einsetzen, um große Menschenmengen aufzulösen und zu gewährleisten, dass Asylanträge geordnet und der Reihe nach gestellt werden können, sähe die Situation rechtlich anders aus. Diese Möglichkeit scheint aber allein durch die Aussage Griechenlands, einen Monat lang keine Asylanträge zu bearbeiten, eher unwahrscheinlich.

Recht auf Schutz von Leib und Leben

Neben ihrem Recht auf Asyl haben die Geflüchteten an der Grenze noch Recht auf etwas anderes: Auf Schutz von Leib und Leben. Dieses Recht ist juristisch nirgends so detalliert dargestellt, dass man klar sagen könnte, der Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas sei eine Verletzung dieses Rechts.

Nach der Chemiewaffenkonvention von 1992 gilt zum Beispiel Tränengas als "Mittel zur Bekämpfung von Unruhen", es wird weltweit von Polizeikräften gegen Demonstranten eingesetzt. Hier kommt es nun an der türkisch-griechischen Grenze darauf an, wie genau das Gas und die Wasserwerfer eingesetzt werden: Wird damit gezielt auf Menschen geschossen, ist eine Gefahr von Leib und Leben nicht zu leugnen.

Von dieser rechtlichen Betrachtung getrennt werden müssen natürlich die politischen und menschlichen Aspekte. Selbst, wenn es rechtlich in Ordnung sein sollte, wie die griechischen Behörden derzeit agieren, ist es fraglich, ob Recht und Gerechtigkeit in diesem Fall im Einklang stehen.

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