Winterzeit
ist die Zeit der Baumpfleger, denn Schnitt und Baumfällungen führt
man am besten in der kalten Jahreszeit aus, wenn die Bäume nicht
voll im Saft stehen. Meist haben die Baumpflegearbeiten nicht nur
ästhetische Gründe, sondern Grundstücksbesitzer kommen damit ihrer
Verkehrssicherungspflicht nach. Was das genau bedeutet, erklärt Iris
Milde in unserem Verbrauchertipp.
Atmo
Baumschnittarbeiten
Autorin
In einem großen Walnussbaum auf dem Grundstück einer Dresdner Stadtvilla hängt an Seilen ein Baumkletterer und schneidet Äste aus der dicht verzweigten Krone.
Fritzsche
„Der Baum ist schon ein bisschen älter und hat jede Menge Totholz drinnen und ein paar zurücksterbende Äste und die müssen natürlich entnommen werden.“
Autorin
Erklärt Forstwirt Erik Fritzsche, Geschäftsführer der Baumpflegerei Dresden. Ihr Auftrag ist, die Verkehrssicherheit wiederherzustellen, denn der üppige Garten der Villa grenzt an eine vielbefahrene Straße, einen Fußweg und ein Nachbargrundstück.
Hobusch
„Verkehrssicherungspflicht heißt natürlich, dass mein Baum auf meinem Grundstück niemandem anderen einen Schaden zufügen darf.“
Autorin
Sagt Rechtsanwalt René Hobusch, Präsident des Eigentümerverbands „Haus und Grund“ Sachsen. Denn für Schäden durch herunterfallende Äste oder einen umgestürzten Baum haftet der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht und das kann teuer werden.
Hobusch
„Stellen Sie sich vor, der Baum fällt auf ein Fahrzeug und macht das Fahrzeug platt, dann haben Sie alle Kosten der Wiederherstellung des Fahrzeugs, fürs Abschleppen, vielleicht für den Feuerwehreinsatz, für die zwischenzeitliche Straßensperrung und all das, was mit so einem Sturmschaden in Zusammenhang steht, zu tragen.“
Autorin
Dazu zählen auch Personenschäden. Zunächst wird die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greifen, doch könne die Versicherung eventuell eine Rückerstattung fordern, wenn sich herausstellen sollte, dass der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Deshalb sei es wichtig, in den Versicherungsbedingungen nachzulesen, welche Art der Kontrolle gefordert wird, meint Baumpfleger Erik Fritzsche. Bei mancher Versicherung heiße es....
Fritzsche
„Dass man einmal im Jahr als Laie sich das angucken soll. Und die nächsten Versicherungen, die sagen, dass das durch einen Fachbetrieb zu erfolgen hat.“
Autorin
Generell sollte man es sich zur Gewohnheit machen, die eigenen Bäume regelmäßig kritisch anzusehen.
Fritzsche
„Als Laie kann man das gut erkennen im Sommer oder im Frühjahr, wenn gewisse Äste nicht mehr austreiben, also Totholz sich drinnen befindet. Die signifikante Menge ist erstens entscheidend und natürlich auch die Durchmesser der toten Äste. Totholz ab 2, 3, 4 cm Durchmesser, das verursacht natürlich auch Schaden, wenn es herabfällt.“
Autorin
Knarzt der Baum bei kräftigem Wind? Ist er hohl? Steht er schief oder leidet er unter starkem Mistelbefall? Wachsen Baumpilze am Stamm? All das sind erste Anzeichen für eine notwendige Pflege.
Fritzsche
„Sobald man sich unsicher ist oder man nicht eindeutig identifizieren kann, wie es dem Baum geht, dann sollte man sich Hilfe zu Rate ziehen.“
Autorin
Je größer und älter der Baum ist und je näher er zur Grundstücksgrenze steht, desto öfter sollte er in Augenschein genommen werden, sagt Rechtsanwalt René Hobusch. Ein festes Zeitintervall für eine Kontrolle sei jedoch nicht vorgeschrieben.
Hobusch
„In der Regel haben Sie ja keinen Anlass, kritisch zu sein. Aber wenn Sie einen Anlass haben und einen Baumpfleger da gehabt haben, dann erstellen Sie mit dem ein Protokoll, lassen sich das von ihm unterschreiben und legen es zu den Unterlagen, die man als Grundstückseigentümer sowieso irgendwo hat.“
Autorin
Damit sei der Verkehrssicherheitspflicht und der Beweislast des Eigentümers Genüge getan. Dellen im Auto oder Verletzungen durch herabfallende Früchte oder Nüsse sind aber kein Grund für Schadensersatzforderungen. Wer sein Auto unter einen Nussbaum stellt, muss damit rechnen, dass auch Nüsse herunterfallen.
Original