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Kurz nach KI-Interview: Noch ein Funke-Blatt hat Schumacher auf dem Cover

Auf dem Titelblatt der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Das goldene Blatt" strahlen Michael Schumacher und seine Frau Corinna. „Glücks-Jubel" und „DAMIT hat KEINER gerechnet" titelt die Illustrierte aus der Funke-Mediengruppe.

Die Aufmachung suggeriert, dass es Neuigkeiten zu Schumacher gibt, dem siebenfachen Formel-1-Weltmeister, der seit seinem Skiunfall 2013 nicht mehr öffentlich aufgetreten ist.

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Doch exklusive Informationen gibt es nicht. Die Nachricht, dass sich der verunglückte Schumacher weiterhin auf seine Familie verlassen könne, wird mit Zitaten seiner Frau belegt, die mehr als ein Jahr alt sind. Diese stammen aus der Netflix-Doku „SCHUMACHER".

Der zweite Funke-Eklat innerhalb kurzer Zeit

Erst vor zehn Tagen veröffentlichte „die aktuelle", die ebenfalls zur Funke-Mediengruppe gehört, einen Artikel mit Interviewpassagen mit Schumacher. Das Gespräch wurde allerdings mittels einer künstlichen Intelligenz (KI) im Internet generiert. Die Lesenden wurden getäuscht, Familie Schumacher werde rechtliche Schritte einleiten und die Chefredakteurin des Blattes wurde mit sofortiger Wirkung entlassen.

© IMAGO/Geisser

Funke bat in einer Mitteilung daraufhin die Familie um Entschuldigung. Den eigenen Titel nannten sie „geschmacklos" und „irreführend", er habe nicht den Standards von Journalismus entsprochen, auf die man bei Funke Wert lege.

Journalismusverband fordert KI-Richtlinien

In Hinblick auf die durch KI erzeugten Informationen in der Geschichte um Schumacher rief der Deutsche Journalistenverband (DJV) nun zu einem sorgfältigen und differenzierten Umgang mit KI im Journalismus auf. KI könne die Wächterfunktion von Journalisten mangels Ethik und Wertesystem nicht wahrnehmen. Daher bestehe die redaktionelle Verantwortung über journalistische Inhalte also auch für mittels KI geschaffene Texte.

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Der DJV fordert in einem Positionspapier neben KI-Weiterbildungen und urheberrechtlichen Vergütungsregelungen für Journalisten unter anderem einen verantwortungsbewussten Umgang mit Datenmaterial für KI-Anwendungen und eine Kennzeichnung KI-basierter Inhalte.

Für das Erstellen dieser Inhalte sollen laut dem DJV ausschließlich zertifizierte KI-Anwendungen genutzt werden. Zudem müssten solche Inhalte verantwortungsbewusst an die Leser ausgespielt werden, um sogenannte Filterblasen zu vermeiden. (mit AFP)

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