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Optionszwang für Zuwanderer-Kinder

Sahan Kilic ist deutscher Staatsbürger. Er ist in Hannover geboren und aufgewachsen, spricht fließend Deutsch und studiert deutsche Rechtswissenschaften. Die Bundesrepublik ist seine Heimat.

Aber Kilic ist auch Türke. Seine Eltern stammen aus der Türkei, er spricht fließend Türkisch. Zu Hause feiern sie traditionelle Feste und trinken türkischen Mokka. Der 22-Jährige hat zwei Identitäten, er ist "halb deutsch und halb türkisch", sagt er.

Doch Kilic darf nicht beides sein. Denn das deutsche Einbürgerungsrecht sieht keine Mehrstaatigkeit vor. Mit 18 bekam er einen Brief von der Behörde, der ihn dazu aufforderte, eine seiner zwei Staatsbürgerschaften abzulegen. Als sogenanntes Optionskind musste Kilic sich für Deutschland entscheiden - oder er wäre mit 23 automatisch ausgebürgert worden.

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bekommen die Optionskinder zwar einen deutschen Pass, sind aber erst einmal Deutsche unter Vorbehalt. Zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr müssen sie sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Wer den Stichtag versäumt, verliert mit 23 automatisch den deutschen Pass.

Dieses Jahr wird es für die ersten Optionskinder Ernst. Denn die Reform enthielt eine Übergangsregelung, nach der auch Kinder unter zehn Jahren zusätzlich den deutschen Pass erhalten konnten. 3300 von ihnen vollenden 2013 ihr 23. Lebensjahr. Eine Deutschtürkin aus Hanau war Anfang des Jahres das erste Optionskind bundesweit, das den deutschen Pass abgeben musste. Sie hatte zwar die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit beantragt, konnte aber die Entscheidung der türkischen Behörden nicht rechtzeitig vorlegen.

In den nächsten Jahren wird die Zahl der Optionskinder deutlich steigen. 2018 werden 40.000 Kinder gezwungen sein, sich zwischen zwei Staatsangehörigkeiten zu entscheiden. Betroffen sind vor allem Jugendliche mit einer türkischen Staatsbürgerschaft und aus dem ehemaligen Jugoslawien.

In vielen anderen Fällen wird die Mehrstaatigkeit dagegen akzeptiert. Bürger der Europäischen Union und der Schweiz sind nicht betroffen. Außerdem wird von der Optionspflicht abgesehen, wenn die Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht oder nur sehr schwer möglich ist.

So gibt es weltweit etwa ein Dutzend Länder - darunter Marokko, Syrien und Iran - die grundsätzlich niemanden aus der Staatsangehörigkeit entlassen. In diesem Fall muss trotzdem bis zum 21. Lebensjahr ein Beibehaltungsantrag gestellt werden.

Laut einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wissen die Optionskinder nicht genug über ihre Rechte und Pflichten. Oft ist ihnen nicht klar, dass sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich nicht rechtzeitig bei den Behörden melden. Für ein Fünftel der Betroffenen ist das Optionsverfahren eine Belastung, sie fühlen sich überfordert und zu jung für die Entscheidung.

Manche zögern die Entscheidung lange hinaus, weil sie auf eine Gesetzesänderung oder auf den EU-Beitritt ihres Herkunftslandes hoffen. Die allermeisten Optionskinder behalten am Ende aber ihren deutschen Pass. Pragmatische siegen schließlich über emotionale Argumente. Eine leichte Entscheidung ist es aber nur für die wenigsten.

Hier erzählen drei Optionskinder, was die Regelung für sie bedeutet, wo sie sich zu Hause fühlen und wo sie ihre Zukunft sehen. 

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