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Vorsicht-Falle:Finanzagent

Eine dubiose Firma mit Namen: "Workingplace LTD" sucht Arbeitnehmer, die gegen gute Bezahlung dabei helfen, Waren über das Internet zu bestellen. Dazu sollen sie eine vereinbarte Summe von der Gesellschaft entgegennehmen und anschließend per Western Union an Dritte überweisen.


Die Workingplace LTD bezeichnet sich als Dienstleistungsunternehmen im Bereich Home Office. Ihre Internetpräsenz ist "workingplace24.com". Laut der Website ist die Gesellschaft angeblich beim Amtsgericht xxx mit der Nummer HRB: 0542xx registriert.

Die auf der Website gemachten Angaben sind falsch, denn in Wahrheit gehört die Registernummer einem anderen Unternehmen. Darüber hinaus widersprechen sich die Informationen auf "workingplace24.com".

Einmal ist davon die Rede, dass es sich bei der Workingplace LTD um eine Gesellschaft aus Deutschland handelt, ein anderes Mal wird ihre Anschrift mit "Rue Baillet 23 in 75001 Paris, Frankreich" angegeben.


Zu guter Letzt irritiert der Umstand, dass die Domain "workingplace24.com" nicht der Workingplace LTD, sondern einer "Limited Liability Company" aus China gehört.

Im Vertrag ist von einer Virtwork und nicht von der Workinplace LTD die Rede

...zum nächst möglichen Termin Mitarbeiter, die für unsere Kunden Assistensarbeiten verrichten. Dazu gehören das Telefonieren, Scannen, Briefe verfassen, auf Emails antworten und vieles mehr. Die Arbeit wird von zu Hause ausgeführt. Die Tätigkeit wird auf Wunsch auf Provisionsbasis pro erledigte Aufgabe bezahlt oder auf Festgehalt Basis von 20€ pro Stunde.
(...)
Bitte senden Sie uns Ihre Ausweiskopie (um Ihre Identität zu bestätigen), sowie den Arbeitsvertrag, den Sie in dieser Email im Anhang finden ausgefüllt und unterschrieben an uns unbedingt nur per Email zurück.

Arbeitssuchende müssen im vom Unternehmen verlangten Arbeitsvertrag persönliche Daten bekannt geben. Dazu gehören der vollständige Name, die Anschrift, die Telefonnummer und die Bankverbindung.

§ 1 Beginn der Beschäftigung
Der Arbeitnehmer beginnt die Beschäftigung als „Home Office Mitarbeiter“ bei dem Arbeitgeber Virtwork Ltd. mit sofortiger Wirkung.

virtwork

 Um so schnell wie möglich mit der Arbeit zu beginnen , bitten wir Sie bei unserem Partnershop den Starter Packet 2 zu bestellen.

Wir überweisen Ihnen umgehend ca. 5000€ für für das Paket und Sie müssen es an den Shop per Western Union überweisen. Das Geld muss nicht abgearbeitet oder zurück gezahlt werden.
Sobald wir Sie über die Überweisung informiert haben, bitten wir Sie den Shop zu kontaktieren, und Sie bekommen die Information, wie und an wen Sie das Geld überweisen müssen.
Ausserdem bitten wir Sie einen Liefertermin und die Adresse dem Shop mitzuteilen.

Kontaktdaten des Partnershops:
Web: elektro-technik24.com- Email: sale@technik24-admin.com

Es ist sehr wichtig, vor allem am Anfang, dass die Bestellung schnell und unkompliziert funktioniert. Wir gehen zunächst ein finanzielles Risiko ein indem wir Ihnen das Geld im Voraus überweisen und erwarten von Ihnen das Sie sofort nach dem Geldeingang das Geld an den Shop weiterleiten.

Um mit der vereinbarten Tätigkeit beginnen zu können, müssen Arbeitnehmer/innen eine Einverständniserklärung unterzeichnen.

Mit dieser bestätigen sie, die vereinbarte Aufgabe zu erledigen. Darüber hinaus erklären sie sich dazu bereit, dem Shop elektro-technik24.com die Überweisungsquittung und die Lieferadresse per Email zukommen zu lassen, sobald sie das Geld per Western Union überwiesen haben:

Ré­su­mé:

Der Online-Shop "elektro-technik24.com" ist als unseriös einzustufen. Er verletzt zahlreiche gesetzliche BestimmungenAls Domaininhaber von "elektro-technik24.com" scheint dieselbe Limited Liability Company aus China auf, der die Domain workingplace24.com gehört.

Wer den Aufforderungen der "Workingplace LTD" nachkommt, den überwiesenen Geldbetrag annimmt und per Western Union an "elektro-technik24.com" überweist, hilft Kriminellen bei der Geldwäscherei- illegal erworbene Barmittel gelangen auf diesem Weg in den legalen Geschäftsverkehr.


Damit machen sich nicht nur die Täter, sondern auch die Opfer strafbar.

Unabhängig davon verfügen die Kriminellen über sämtliche Angaben zu einer Person und einer dazugehörigen Ausweiskopie- wobei es im übrigen in Deutschland verboten ist, den Bundespersonalausweis oder den Reisepass zu kopieren.


Der vollendete Identitätsdiebstahl ermöglicht es den kriminellen, auf fremden Namen Waren zu bestellen, die Daten zu verkaufen und anderes...

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