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Gefährlicher Personalmangel im Krankenhaus - Konsumer

Wer in den letzten Jahren zur Behandlung im Krankenhaus war oder dort Angehörige besucht hat, weiss: Das Personal in deutschen Krankenhäusern ist überlastet. Das Pflegestellen-Förderprogramm im aktuellen Krankenhausstrukturgesetzentwurf reicht nicht, um eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten.

Für notwendige Pflege- und Hygiene-Massnahmen ist nicht genügend Zeit

Das hat einen Grund: Nach ver.di- Hochrechungen fehlen 162.000 Stellen an Krankenhäusern, davon alleine 70.000 in der Pflege.

Diese werden dringend benötigt, um eine gute Versorgung der Patienten sicherzustellen. Denn die Zahl der Patienten und die Schwere der Erkrankungen nehmen zu. In Pflege, Therapie und Reinigung wurden zur gleichen Zeit aber massiv Stellen abgebaut. Während in der Schweiz eine Pflegefachkraft 5,5 Patienten versorgt und in Polen 9,3- ist eine Pflegekraft in Deutschland für 10,3 Patienten zuständig.

Damit ist Deutschland europäisches Schlusslicht. Jeder dritte Patient wird Opfer von Komplikationen oder muss krank wieder nach Hause gehen. Der Personalmangel kann sogar lebensgefährlich sein:

Eine britische Studie belegt, dass das Risiko, in einem Krankenhaus zu sterben, bei einer schlechteren personellen Betreuung um 26 Prozent erhöht ist. Nicht nur die Patienten, auch das Personal leidet unter den Zuständen. Die starke körperliche und emotionale Belastung führt zu Burn-Out und anderen Erkrankungen. Krankenhäuser werden kaputt gespart- und wir alle zahlen dafür mit unserer Gesundheit.

Das Gesetz der Ökonomie wird über das Gebot der Menschlichkeit gestellt

Im Bereich der Psychiatrien gibt es bereits eine Personalverordnung. Diese funktioniert und ist finanzierbar. Sie sichert Qualitätsstandards. In den 90er- Jahren führte die „Pflegepersonalregelung" in Krankenhäusern innerhalb von zwei Jahren zu 21.000 zusätzlichen Stellen im Pflegebereich. Diese Regelung wurde aber nach wenigen Jahren wieder außer Kraft gesetzt.

Die Gewerkschaft ver.di, fordert deshalb eine wissenschaftlich gestützte und bedarfsgerechte Personalermittlung bis 2017 in allen deutschen Krankenhäusern, zunächst für die Pflege und dann für alle anderen Berufsgruppen. Das geforderte Gesetz soll den Einsatz des Personalbemessungsinstruments, dessen Kontrolle sowie die benötigte Finanzierung regeln. Die Finanzierung muss außerhalb der Fallpauschalen erfolgen und zweckgebunden sein.

Der Bedarf soll pro Krankenhaus ermittelt werden und auch die Kontrollen sollen in jedem Krankenhaus stattfinden.

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Einführung eines Gesetzes zur Personalbemessung in Krankenhäusern von Nöten ist, dann machen Sie mit- und unterzeichnen Sie die Petition im Deutschen Bundestag.

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