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Gefahr bei Knöllchen aus dem Ausland - Konsumer

Sie sind die unbeliebtesten Souvenirs aus den Ferien: Knöllchen für Verkehrssünden wie falsches Parken oder zu schnelles Fahren im Urlaubsland. Rechtsexperten empfehlen, diese Bussgeldbescheide nicht zu ignorieren, auf Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen. Die Bescheide wie früher üblich- einfach auszusitzen, ist keine gute Idee: Seit dem Jahr 2010 können Strafen aus EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden.

Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro. Diese Grenze gilt für das Bussgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten, sodass auch Strafen deutlich unter 70 Euro geahndet werden können. Ein Beispiel: Ein Bussgeld von 35 Euro, das mit einer Verwaltungsgebühr von 35 Euro aufgeblasen wird, kann in Deutschland ebenfalls zur Vollstreckung kommen. Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldbeträge: Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.

Die EU-Staaten sind unterschiedlich konsequent, wenn es um die Vollstreckung der Bussgelder geht

Während zum Beispiel die Niederlande Bussgelder grundsätzlich in Deutschland durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, haben Griechenland, Italien und Irland den entsprechenden „EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung" noch nicht umgesetzt. Eine Vollstreckung von Bussgeldern aus diesen Ländern findet daher noch nicht statt.

Dennoch lohnt es sich, freiwillig zu bezahlen: Reisende, die Bussgeldbescheide aus dem Ausland offen haben, droht beim nächsten Urlaub im selben Land möglicherweise eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bussen bleiben weiterhin vollstreckbar und verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Busse im Ausland kann es beispielsweise kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes fallen säumige Zahler häufig auf.

Vorsicht bei Forderungen von Inkassobüros

Grundsätzlich skeptisch sollten Autofahrer gegenüber Forderungen von Inkassobüros sein. Diese Unternehmen verweisen in ihren Schreiben zwar häufig auf den EU-Rahmenbeschluss, der für sie jedoch nicht gültig ist. Dass die Behörden im Ausland selbst Bussgelder von Urlaubern an Ort und Stelle eintreiben oder Sicherheitsleistungen verlangen, ist hingegen rechtlich möglich. Bei fehlerhaften oder offenkundig zu hohen Bussgeldbescheiden - unverzüglich Einspruch einlegen und juristischen Beistand suchen. Das gilt beispielsweise für saftige Forderungen für Parkverstösse in Kroatien, die in diesem Sommer von einem Notar in Pula verschickt werden. Bei ausstehenden Parkgebühren von 10 bis 40 Euro sind Urlauber angeblich bis zu 350 Euro unter anderem für Rechtsverfolgungskosten schuldig. Urlaubern, die nicht unverzüglich reagieren und Einspruch einlegen, droht eine Vollstreckung.

Bei der Höhe der Bussgelder liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld. Viele Verkehrsverstöße im Ausland werden teils deutlich härter bestraft als hierzulande. Ein Beispiel: Wer 20 km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden hingegen mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 420 Euro. In der Schweiz gilt: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 11 - 15 km/h kosten rund 250 Euro!

Urlauber in der Schweiz sollten besonders aufpassen

Wer sein Navigationsgerät während der Fahrt bedient, oder es befindet sich im Sichtfeld des Fahrers zahlt 380 Euro Strafe aufwärts.

Bei zügiger Bezahlung der Geldbusse gewähren viele Länder teils stattliche Rabatte. Je nach Land und der Art des Verkehrsverstosses sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, falls innerhalb bestimmter Fristen bezahlt wird. Besonders grosszügige Rabatte gewähren Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Strafzettel bzw. Bußgeldbescheide aus der Schweiz- Bußgeldkatalog Schweiz

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 1 - 5 km/h

40 €

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 6 - 10 km/h

120 €

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 11 - 15 km/h

250 €

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 16 km/h

Die Sanktionen bestehen aus Bußgeldern, Fahrverboten, strafrechtlichen Anzeigen und Führerscheinentzug

Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 Promille)

ab 495 €

Überholverstoß

ab 245 €

Nicht angeschnallt

50 €

Navigationsgerät im Sichtfeld des Fahrers bzw. Gerät während der Fahrt bedient

ab 380 €

Sie wurden während Ihres Aufenthalts in der Schweiz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt und haben einen Bussgeldbescheid bekommen. Muss das Bussgeld bezahlt werden?

Es gibt zwar ein Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, aber kein Vollstreckungsabkommen in Verkehrssachen. Das heisst: Sie werden zwar von der deutschen Polizei aufgefordert die Strafe zu bezahlen, vollstreckt werden kann jedoch nicht. In der Schweiz verhängte Bussgelder können ausschliesslich in der Schweiz vollstreckt werden.

Aber Vorsicht!

Wenn Sie den Bussgeldbescheid aus der Schweiz ignorieren, können sie ins Fahndungsregister kommen und bei einer erneuten Einreise zur Zahlung der Strafe gezwungen werden. In bestimmten Fällen kann sogar Haft drohen. Verstöße können in der Schweiz drei Jahre lang verfolgt werden ehe sie verjähren. Sie sollten also in den nächsten drei Jahren das Schweizer Staatsgebiet nicht betreten.

Auch der Entzug des Führerscheines aufgrund eines Vergehens in der Schweiz ist in Deutschland derzeit nicht möglich. Allerdings wird Ihnen für das Gebiet der Schweiz die Fahrerlaubnis aberkannt werden.

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