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Zigaretten werden vom Markt verschwinden

Die Europäische Union hat dem Rauchen den Kampf angesagt. Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass ab Mai 2016 Schockbilder von schwarz-zerfaserten Lungen auf den Packungen abgedruckt sein müssen.

Die deutsche Bundesregierung muss somit bis Mai 2016 die EU-Vorgabe in gültiges Recht aufnehmen, der zufolge die Warnhinweise auf Zigaretten- und Tabakpackungen künftig 65 Prozent der Vorder- und Rückseite einnehmen, sowie Text und Bild kombinieren müssen.

Auch für Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak sind diese Text-Bild-Warnhinweise verpflichtend.

Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen werden verboten, wenn:

sie ein charakteristisches Aroma haben; sie in irgendwelchen ihrer Bestandteile Aromastoffe enthalten oder sonstige technische Merkmale haben, mit denen sich der Geruch oder Geschmack der betreffenden Tabakerzeugnisse oder deren Rauchintensität verändern lassen; Filter, Papier und Kapseln Tabak oder Nikotin enthalten. Tabakerzeugnisse, die Zusatzstoffe enthalten, welche die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen, die Inhalation oder die Nikotinaufnahme erleichtern, werden verboten. Diese Zusatzstoffe werden auch in elektronischen Zigaretten verboten. Die Packungsgestaltung (Aufmachung und Inhalt der Verpackungen) muss bestimmten Kriterien entsprechen. So muss eine Zigarettenpackung quaderförmig sein und mindestens zwanzig Zigaretten enthalten. Für Tabak zum Selbstdrehen sind Kombidosen und Beutel erlaubt. Diese Packungen müssen mindestens 30 Gramm Tabak enthalten. Die Mitteilungspflichten für Hersteller und Importeure und der grenzüberschreitende Fernabsatz werden geregelt. Ebenso werden die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und zum Sicherheitsmerkmal (Gewährleistung der Fälschungssicherheit, z. B. Steuerzeichen) für Tabakerzeugnisse festgelegt. Für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter werden außerdem Anforderungen an die Produktsicherheit gestellt. Auch hinsichtlich der Werbebeschränkungen sollen sie den Tabakerzeugnissen gleich gestellt werden.

Die Tabakindustrie steht somit vor radikalen Veränderungen.

Ralf Wittenberg, Vorstandsvorsitzender von British American Tobacco (BAT) äussert sich dazu wie folgt:

Es gibt Nischenmarken, bei denen die Umstellung im Verhältnis zum Marktanteil einfach zu teuer sein wird. Für den Druck der Bilder auf die Packungen, lohnt sich für Zigarettenmarken mit geringem Marktanteil nicht.

Wittenberg weiter:

BAT bietet in Deutschland derzeit 16 Zigarettenmarken an. Davon werden am Ende sechs übrig bleiben. Es gibt bei uns kleine Marken wie zum Beispiel Golden American, Winfield, Peer 100, Lux oder Krone, die in den nächsten 18 Monaten verschwinden werden. Was mit Traditionsmarken wie Prince Denmark, HB oder Lord passieren werde, ist noch nicht entschieden.

Der Hamburger Zigarettenhersteller Reemtsma plant ebenfalls fünf Marken auslaufen zu lassen: Route 66, Fairwind, Eckstein, Juno ohne Filter und Salem.

Japan Tobacco International will Reyno streichen.

Der Grund dafür ist, dass sich die Marken aufgrund der neuen EU-Regelungen nicht mehr lohnen.

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