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Das Informationsverbot für Abtreibungen

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Paragraf 219a verbietet es, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Ärztinnen und Ärzte können auf ihren Webseiten nicht einfach angeben, dass sie diese Leistung anbieten.
Was bedeutet die Tatsache, dass eine Frau - konkret in Beriln und Brandenburg - nicht einfach recherchieren kann, wer Abbrüche durchführt?