Unsere Drohnen-Tipps | 68 Kommentare
Im April 2017 ist die neue „Drohnen-Verordnung" in Kraft getreten, die neue Vorschriften für den Betrieb von Multicoptern vorsieht. In diesem Beitrag stellen wir alle wichtigen Neuerungen vor und zeigen dir, wo die Knackpunkte der neuen Gesetzgebung liegen.Unter der Drohnen-Verordnung versteht man vor allem Änderungen an der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und an der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Doch was wollte die Regierung eigentlich damit bezwecken?
Ziele der neuen Drohnen-VerordnungDer Verkehrsminister Alexander Dobrindt wollte mit der Neuregulierung die Vorschriften für Multicopter-Piloten vereinfachen und Sicherheitsrisiken eindämmen. Dazu sollten die bestehenden Gesetze für unterschiedliche Anwendungsszenarien angeglichen werden, damit mehr Rechtssicherheit besteht und gewerbliche Piloten weniger Auflagen erfüllen müssen. So sollte es auch zu einer Entlastung der zuständigen Luftfahrtbehörden kommen.
Was sich mit der neuen Drohnen-Verordnung ändertDurch die Drohnen-Verordnung ändern sich einige Dinge. Ab sofort dürfen Multicopter nur noch bis zu einer Höhe von 100 Metern über Grund aufsteigen. Höher darfst du nur fliegen, wenn du dich auf einem zugelassenen Modellflugplatz befindest oder eine Genehmigung von der zuständigen Luftfahrtbehörde eingeholt hast. Falls du dich im kontrollierten Luftraum befindest, gilt eine maximale Aufstiegshöhe von 50 Metern.
Mit der Drohnen-Verordnung wird die bisherige Trennung nach dem Zweck eines Drohnen-Fluges größtenteils aufgehoben und nun gelten dieselben Regeln für Freizeitflieger und gewerbliche Anwender. Das ist positiv zu bewerten, weil meiner Meinung nach professionelle Anwender bisher deutlich benachteiligt wurden. Im Gegensatz zu Hobby-Piloten mussten sie Genehmigungen einholen, obwohl sie sich tiefer mit der Materie auseinandersetzen und Risiken besser einschätzen können. Ich finde es prinzipiell sehr gut, dass es hier zu einer Angleichung gekommen ist!
Ab sofort ist eine Genehmigung nur noch notwendig, wenn dein Copter mehr als 5 Kilogramm wiegt - unabhängig vom Einsatzzweck.
Die neue Drohnen-Verordnung definiert eine Reihe an Plätzen, zu denen du einen seitlichen Abstand von 100 Metern einhalten musst. Dazu zählen...
Menschenansammlungen. Leider gibt es auch durch die Drohnen-Verordnung keine Definition, ab wann eine Gruppe als Menschenansammlung gilt. Im Ausland gibt es sehr unterschiedliche Definitionen, die bei einer Mindestgruppengröße von 12 Personen beginnen und bis zu 1.000 Personen reichen. Von diesen internationalen Vergleichswerten lässt sich aber keine Definition für den deutschen Rechtsraum ableiten! Unglücksorte, Katastrophengebiete, Einsatzorte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Bundesfernstraßen (konkret Autobahnen und Bundesstraßen), Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Industrieanlagen. Justizvollzugsanstalten/Gefängnisse und Einrichtungen des Maßregelvollzugs. Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr sowie andere militärische Anlagen und Organisationen. Anlagen der Energieerzeugung und Energieverteilung (Kraftwerke, Windräder, Umspannwerke etc.). Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 gemäß Biostoffverordnung (Institute in Hamburg, Berlin, Marburg und auf der Insel Riems) durchgeführt werden. Grundstücke von Verfassungsorganen des Bundes und der Länder sowie obere und oberste Bundes- und Landesbehörden. Diplomatische und konsularische Vertretungen (Botschaften). Internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts (UN, EU, NATO etc.). Grundstücke der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden.Damit sind schon sehr viele Flugmanöver eingeschränkt. Selbst in ländlichen Gebieten kann es zu erheblichen Einschränkungen kommen. Eine gute Karte, die die vielen neuen Flugverbote berücksichtigt, findest du hier.
Als Steuerer eines Multicopters bist du weiterhin dazu verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und Freiballonen auszuweichen. Zu den Außengrenzen von Flughäfen ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometer einzuhalten. Ebenso bleibt die Pflicht, eine Drohnen-Versicherung abzuschließen, und das Verbot von Nachtflügen (Sondergenehmigungen für Nachtflüge sind jedoch möglich).
Es gibt jedoch noch weitere Verbote, an die wir Copter-Piloten uns halten müssen.
Wirklich eine Vereinfachung?Zum Beispiel ist das Überfliegen von Wohngrundstücken verboten, wenn der Copter mehr als 250 Gramm wiegt oder in der Lage ist, optische Daten, akustische Daten oder Funksignale zu sammeln, zu speichern, und/oder zu übertragen. Bei Flügen mit den gängigen Kamera-Drohnen ist also die Zustimmung desjenigen einzuholen, dessen Rechte betroffen werden könnten. Somit müssen die Eigentümer und ggf. Mieter befragt werden, ob sie mit dem Überflug einverstanden sind. Der damit verbundene bürokratische Aufwand kann gigantisch werden.
De facto bedeutet das, dass viele Drohnen-Flüge nur noch außerhalb von Städten/Siedlungen möglich sind, weil der bürokratische Aufwand sonst einfach zu groß wird. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass die Luftfahrtämter der Bundesländer Ausnahmen zulassen können. Die Behörden der Bundesländer gehen aber sehr unterschiedlich mit dem Genehmigungsverfahren um.
Flüge außerhalb der Sichtweite und First-Person-ViewFlüge außerhalb der Sichtweite sind mit der neuen Luftverkehrsordnung neu geregelt. Zum Glück wurde genau konkretisiert, was wir unter „Flügen außerhalb der Sichtweite" zu verstehen haben.
Von Flügen außerhalb der Sichtweite sprechen wir, wenn du als Steuerer den Copter selbst nicht mehr mit bloßem Auge beobachtest, sondern dich zur Steuerung auf einen Monitor oder eine Videobrille verlässt.
Grundsätzlich zulässig sind FPV-Flüge, solang du deine Drohne nicht höher als 30 Meter aufsteigen lässt. Falls dein Copter mehr als 250 Gramm wiegt, benötigst du zudem eine weitere Person, die den Copter mit bloßem Auge beobachtet und dich auf mögliche Gefahren während des Fluges aufmerksam machen kann. Unter diesen Bedingungen wertet das Gesetz dein Manöver nicht als „Flug außerhalb der Sichtweite".
Falls dir diese Einschränkungen nicht ausreichen, kannst du eine Erlaubnis für Flüge außerhalb der Sichtweite bei der Landesluftfahrtbehörde beantragen. Diese Genehmigung wird allerdings nur für unbemannte Flugsysteme mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm erteilt.
Die KennzeichnungspflichtEin wichtiger Bestandteil der neuen Drohnen-Verordnung ist die Einführung einer Kennzeichnungspflicht. Multicopter sollen mit den Daten des Steuerers versehen werden, damit im Schadensfall der Verursacher ermittelt werden kann. Eine Plakette ist ab einer Abflugmasse von 250 Gramm verpflichtend. Die Plakettenpflicht tritt zum 01.10.2017 in Kraft. Bis zu diesem Datum galt eine Übergangsphase, damit alle Besitzer auf die neuen Regularien reagieren konnten.
Auf der Drohnen-Plakette muss dein Name und deine Anschrift vermerkt sein. Ich finde es sinnvoll, zusätzlich die Telefonnummer anbringen zu lassen.
Der Gesetzgeber hat Anforderungen an das Material der Identifikationsmarke gestellt. So muss die Plakette feuerfest sein. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) spricht selbst davon, dass ein Aluminium-Aufkleber mit Adressgravur für die Kennzeichnung geeignet ist. Hochwertige Drohnen-Plaketten können z.B. hier erworben werden.
Ab wann wird ein „Drohnen-Führerschein" erforderlichZentraler Punkt der neuen Drohnen-Verordnung wird die Einführung eines Kenntnisnachweises, der ab einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm notwendig wird (oft auch Drohnen-Führerschein genannt). Für einen Großteil der Drohnen, die aktuell im Umlauf sind, wird dieser Kenntnisnachweis nicht verpflichtend sein. Betroffen sind vor allem Piloten von hochpreisigen Drohnen wie dem DJI Inspire 2.
Du benötigst den UAV-Kenntnisnachweis jedoch auch, wenn du eine Ausnahmegenehmigung beantragen willst.
Auch für den Kenntnisnachweis hatte das BMVI eine Schonfrist bis zum 01.10.2017 eingeräumt.
Wie erhalte ich eine FlugerlaubnisNun gibt es eine ganze Reihe an Szenarien, bei denen du durch die neue Drohnen-Verordnung eine Erlaubnis von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde benötigst. Am besten kontaktierst du die zuständige Behörde in deinem Bundesland und fragst nach den aktuellen Regeln. Leider konnten sich die Bundesländer bisher nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen.
Wenn du eine Genehmigung von der Luftfahrtbehörde deines Bundeslandes beantragst, muss dargestellt werden, dass du dich an die gängigen Rechtsvorschriften hältst. Dazu zählen insbesondere die Sicherheit des Luftverkehrs, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Datenschutz, der Naturschutz und der Schutz vor Fluglärm. Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden wie die Zustimmung von Grundstückseigentümern, Gutachten von Sachverständigen und andere Bewertungen durch Fachleute.
Die Erteilung der Genehmigung befreit dich jedoch nicht von der Einhaltung anderer Rechtsvorschriften wie z.B. dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Naturschutzrecht des jeweiligen Landes.
Keine Erlaubnispflicht besteht übrigens für Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz BOS) während eines Not-/Unfalls bzw. einer Katastrophe. Für BOS im Einsatz gelten die zahlreichen Mindestabstände, die ich oben genannt habe, nicht. Auch wenn eine Privatperson im Auftrag und unter Aufsicht einer BOS in einer Notsituation agiert, entfallen die Mindestabstände und die Erlaubnispflicht.
Hast du noch Fragen zur „Drohnen-Verordnung"? Dann ab damit in die Kommentare! Große Drohnen-Umfrage: So denken Deutschlands Copter-Piloten heute über die Drohnen-Verordnung 2017 (mit Infografik) Parrot Anafi: Unser Test der neuen 4K-Drohne mit Zoom-Funktion