Einen Menschen gegen seinen Willen zu behandeln verstößt gegen seine Grundrechte auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit. Bisher konnten Patienten, die an einer akuten psychischen Auffälligkeit wie einer manisch-depressiven Erkrankung oder einer anderen Psychose litten, aber mit Medikamenten gegen ihren Willen behandelt werden, wenn der Arzt es für notwendig hielt.
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