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Crowdinvesting scheidet die Geister (Teil 1)

CrowdFundBeat.de Eric Schreyer, 08.05.2014 - "Investoren merken jetzt, dass sie bei der Schwarmfinanzierung via Internet kaum Rechte haben" konstatiert die Wirtschaftswoche in ihrem aktuellen Beitrag "Im Schwarm in die Pleite" und berührt damit einen wunden Punkt: Bei Seedmatch stellen die Mikroinvestoren den von ihnen favorisierten Startups sogenannte partiarische Nachrangdarlehen zur Verfügung. 


Dieses Finanzierungsinstrument ist eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital, wobei die fremdkapitalähnlichen Darlehensbestimmungen überwiegen. Stark vereinfacht ausgedrückt: Der Darlehensgeber erhält eine gewinnabhängige Verzinsung. Im Falle der Insolvenz des Startups werden zuerst alle anderen Gläubiger des Unternehmens befriedigt, in diesem Sinne ist das partiarische Darlehen nachrangig. Im Klartext: Wenn das Startup pleite macht, sieht der Investor höchstwahrscheinlich keinen Cent. Und: Der Darlehensgeber hat keinerlei Rechte, die ihm als Gesellschafter zustehen würden: Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Entscheidung über die Verwendung des Gewinns, Auskunfts- und Einsichtsrechte, Satzungsänderungen und vieles mehr (GmbH).


 

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