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DOSSIER · Ausgeschlossen

Medien sind in Österreich gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet. So auch der ORF. Im internationalen Vergleich ist er abgeschlagen - und trotzdem Vorreiter hierzulande. Wie kann das sein?


Text: Emilia Garbsch, Clara Porak; Illustration: Daniel Seex



Alles beginnt mit einer E-Mail. Genau genommen mit einem Satz: "Ich ersuche allerdings um Verständnis, dass das Dolmetschen der gesamten Sendung in der Gebärdensprache derzeit nicht möglich ist", schreibt Norbert Gollinger, damals Direktor des ORF-Landesstudios Niederösterreich, am 24. Jänner 2020. Lukas Huber will das nicht akzeptieren. Huber ist gehörlos und wohnt mit seiner Familie in einem kleinen Dorf in ­Niederösterreich. Und er sieht nicht ein: Warum soll eine Person eine ORF-Sendung nicht verfolgen können, nur weil sie nicht hören kann? Huber entschließt sich, es mit dem Öffentlich-Recht­lichen aufzunehmen.


In Österreich leben rund 1,3 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Viele von ihnen brauchen, wie Huber, barrierefreie Angebote. Denn gleichberechtigter Zugang, das bedeutet beim Fernsehen für gehörlose oder schwerhörige Menschen: Gebärdensprachdolmetsch oder zumindest Unter­titelung. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist Audiodeskription wichtig, um Sendungen verfolgen zu können. Dabei wird in Sprechpausen das zu Sehende beschrieben, um die Sendung nachvollziehbar zu machen. Für Menschen mit Lernbehinderung ist wiederum der Einsatz einfacher Sprache relevant. Barrierefreiheit hat viele Facetten. Der ORF ist verpflichtet, ihnen nachzukommen. Das schreibt das ORF-Gesetz vor. So müssen etwa "jedenfalls die Informationssendungen des Fernsehens" nach Maßgabe der "technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit" möglichst barrierefrei gestaltet werden.


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