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Halbe Wahl für EU-Bürger - PolitikCafé

Die Berliner sind heute zur Wahl aufgerufen. Alle Berliner? Nicht ganz. Fest steht nämlich, dass allein etwa 150.000 EU-Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft nicht das Abgeordnetenhaus wählen dürfen. Ein kritischer Einwurf.

Heute wird das Abgeordnetenhaus gewählt. Allerdings können nicht alle Berliner zu den Urnen gehen. EU-Bürger und Menschen aus Drittstaaten, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen nicht über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses entscheiden - egal, wie lange sie bereits in der Stadt wohnen, ob sie Steuern zahlen oder am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Insgesamt wohnen laut Schätzungen allein etwa 155.000 EU-Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Berlin, die meisten seit mehreren Jahren. Viele fragen sich, warum zumindest EU-Bürger nicht an ihrem Wohnsitz wählen dürfen.

Berlin ist kein Dorf

Dem Vertrag von Maastricht zufolge, dürfen alle ortsansässige EU-Bürger in den Städten von anderen Mitgliedsstaaten wählen. Warum also nicht in Berlin? Der Knackpunkt: Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich; die Bundesländer werden durch den Bundesrat vertreten - und nehmen damit auch an der Bundesgesetzgebung teil. Damit geht die Abgeordnetenhauswahl über die einer normalen Kommunalwahl wie in anderen Städten hinaus, bei denen die zumindest EU-Bürger wählen dürfen. So bleiben für sie „ nur " die Wahlen für die Bezirksverordnetenversammlung, bei denen Stimmen zu den einzelnen Bezirken, nicht aber zur Stadt insgesamt abgegeben werden können.

Viele in Deutschland ansässige EU-Bürger empfinden das schlicht als unfair. Als 2014 eine Reihe von EU-Bürgern in Bremen, wo wie in Hamburg und Berlin die gleiche Situation besteht, darüber klagten, nicht in ihrer Stadt wählen zu können, zitierten die Behörden schlicht den deutschen Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". „Volk" wurde dabei als „Deutsche" ausgelegt.

Wer ist das Volk?

Doch der Begriff „Volk" ist zweideutig. Synonyme oder Bedeutungserklärungen sind auch „Angehörige einer Gesellschaft" oder „Bevölkerung eines Landes". „Volk" könne sich sowohl auf „Deutsche" als auch auf Bürger anderer Staaten beziehen, argumentieren Aktivisten, die sich für das Wahlrecht von EU-Bürgern in Berlin einsetzen. Die NGO „ Citizens for Europe " setzt sich für eine einheitliche Definition des Wortes „Volk" ein. Außer der CDU und der AfD haben viele Parteien in Deutschland bereits signalisiert, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen, um die EU-Bürgerrechte in Deutschland zu erweitern. Doch ein Kompromiss scheint auch auf EU-Ebene schwierig. So bleibt es heute beim „halben Wahlrecht" für nicht-deutsche EU-Bürger in der Bundeshauptstadt.

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