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Wie eine AfD-Professorin den Rechtsstaat für tot erklärt

Wenn die AfD „das Volk“ ist, erst dann ist auch der Rechtsstaat am Ende. (Symbolbild: dpe)

Seit Wochen ist Karin Kaiser Thema an der Hochschule Niederrhein (HS Niederrhein). Die Professorin für Wirtschaftsprüfung wollte drei Tage vor den Bundestagswahlen, am 21. September, die Veranstaltung „Tod des Rechtsstaats" an ihrem Arbeitsplatz in Mönchengladbach durchführen. Mit dem selben Thema trat sie zur Bundestagswahl auf Platz acht der Landesliste der AfD Schleswig-Holstein an. In einer sechsseitigen Erklärung schildert Kaiser ihre persönliche Niederlage vor Gericht, aus der sie den Tod des Rechtsstaates ableitet.

Anfang September rumorte es an der Hochschule Niederrhein. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) kritisierte früh vor Kaisers Veranstaltung, dass es sich um verdeckten Wahlkampf der AfD handle. Schon Monate zuvor hatte die Professorin den Rechtsstaat für tot erklärt, schrieb einen offenen Brief, in dem sie Regierungen, Parlamente, Richter und Staatsanwälte aufforderte, „den Rechtsstaat wiederherzustellen". Ähnliches sagte sie auch in einem Video im hauseigenen AfD-Kanal: „Wir brauchen unabhängige Richter und Staatsanwälte".


Von Nazis und falschen Gutachten


Dass die Veranstaltung mit Kaiser an der HS Niederrhein platzte, lag nicht daran, dass sie ihre AfD-Propaganda an Studierende vermitteln wollte. Vielmehr stieß der Hochschule auf, dass ihnen „bei Antragstellung nicht alle Informationen vorlagen". Gegenüber der Rheinischen Post räumte Kaiser ein, dass sie die Veranstaltung nutzen wolle, um einen Maßnahmen-Katalog zu erarbeiten und ihn an die neue Bundesregierung zu übergeben. Das gab den Ausschlag für die Hochschule, die ihre parteipolitische Neutralität erst damit „in Gefahr" sah.


Kaiser zeigte sich unbeeindruckt von der Kritik. Sie gab am 12. September eine Pressemitteilung heraus, weil der Landtagsabgeordnete Dietmar Bell (SPD) eine kleine Anfrage an die Landesregierung NRWs wegen der Auseinandersetzung um ihre Veranstaltung gestellt hatte. Schon die Kritik an der Ausrichtung ihrer Veranstaltung nannte sie „einen schwerwiegenden Eingriff in mein Grundrecht auf Forschungsfreiheit". In der Pressemitteilung schreibt Kaiser, dass bei Bells Anfrage offen bleibe, „ob die SPD die Forschung unter die parlamentarische Kontrolle stellen" wolle und mutmaßte, dass den Sozialdemokrat*innen das „Bild eines richterlichen Beamten wie ihn die alten Preußen kannten, wie er die Weimarer Republik und die Nazizeit überdauert hat" gefallen könne. Geht es nach ihr, hätten Richter*innen „bis heute nicht [die] volle Emanzipation von der Exekutiven und Legislativen erfahren". Interessant wird es am Ende der Pressemitteilung, denn dort verweist sie auf ihre angeblichen Forschungsergebnisse zum Thema.


Kaiser gab auf Nachfrage der akduell am 22. September eine sechsseitige Stellungnahme ab, in der sie an Beispielen erklärt, warum der Rechtsstaat tot sei. Wenige Zeilen widmet sie einigen Gesetzgebungen und dem Verfahren zur Berufung von Richter*innen. Vor allem beruft sie sich auf zwei Skandale in der Justiz-Geschichte. Fall eins ist Gustl Mollath, der 2006 in den psychiatrischen Maßregelvollzug kam, 2014 nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde und sich währenddessen in psychatrischer Maßregelvollzug befand. Fall zwei ist die sogenannte Steuerfahnder-Affäre in Hessen Mitte der 2000er Jahre, bei der diverse Steuerfahnder*innen psychologisch falsch begutachtet in Zwangsruhestand versetzt, dann 2015 durch das Oberlandesgericht Frankfurt rehabilitiert wurden.


Was ein Anwalt dazu sagt


Die akduell sprach über Kaisers Thesen mit Jürgen Küttner, einem Anwalt für Verfassungsrecht. Er sagt, dass „wir selbst in dem vom Grundgesetz vorgesehenen System Schwächen finden". Im Grundsystem des Rechtsstaates gebe es verdrehbare Stellschrauben, etwa beim Verwaltungsgericht: „Spruchkörper und Kommunen kennen sich, die haben immer miteinander zu tun", sagt Küttner und kritisiert: „Das ist nicht besonders schön und ein strukturelles Problem, denn die Verwaltungen haben dann einen kleinen Vorteil." Allerdings, sagt der Anwalt Küttner: „Wenn es ein Urteil gibt, das nicht in Ordnung ist, dann kann man es überprüfen lassen." Die von Kaiser geschilderte Fälle seien nicht repräsentativ: „Selbst wenn das ein Fehlurteil ist, dann ist es systemimmanent", sagt der Anwalt. Aus Küttners Sicht sei das nur logisch, wenn Richter*innen das ganze Jahr teilweise bis zu 5.000 Entscheidungen treffen, „dann passieren auch mal Fehler." Das sei zwar schlimm und sollte nicht passieren, „aber das stellt nicht das System in Frage." Kritik übt Küttner an der mangelnden Forschung der AfD-Hochschulprofessorin: „Von einem subjektiven Gefühl auf diesen Missstand zu schließen, ist keine wissenschaftliche Arbeit" sagt er.


Kaiser selbst sieht sich durch die Justiz betrogen. Die AfD-Hochschulprofessorin wollte auf Lebenszeit verbeamtet werden, offenbar machte ihr eine dafür übliche Berufungskommission an der Fachhochschule Kiel einen Strich durch die Rechnung. Kaisers Darstellungen zeugen von persönlichen Kränkungen, die Berufungskommission habe ein Gutachten erstellt, das „falsche Tatsachendarstellungen und Anschuldigungen" enthalte, ihr sei vorgeworfen worden, „wesentliche fachliche Fehler in Grundlagenveranstaltungen der Buchführung gemacht" zu haben.


Das Todesurteil


Für sie blieben verschwörungstheoretische Fragen: „Wer könnte ein Interesse daran haben, dass Karin Kaiser nicht mehr als Professorin in Schleswig-Holstein tätig sein würde? Wollte man nicht, dass ich einen Forschungsschwerpunkt im Bereich der Wirtschaftskriminalität aufbauen würde?" Kaiser habe um ihr Recht gekämpft, zog vor das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein. Das Gericht sei ihrem Wunsch nach „Beamtenverhältnis auf Lebenszeit" nicht nachgekommen, sagt sie. Die Fachhochschule sollte nur die „Feststellung meiner pädagogischen Eignung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu verbescheiden". Weil Kaiser mit dem Urteil unzufrieden war, legte sie ohne Erfolg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde ein, stellte Strafanträge „gegen Richter [...] und Personen in der Fachhochschule Kiel wegen des Verdachts von Rechtsbeugung, Verleumdung, Urkundenfälschung, Bestechlichkeit und anderer Delikte". Sogar an die Bundeskanzlerin wandte sich Kaiser, ebenfalls ohne Erfolg. Kaiser behauptet ihre Menschenwürde sei „in unerträglicher Weise verletzt worden" - auch wegen ihres Falls sei der Rechtsstaat tot.


Die Hochschule zieht aus den Vorfällen keine Konsequenzen, obwohl Kaiser ihre Stellungnahme über ihren E-Mail-Account der HS Niederrhein verschickt hat. Zudem entsprechen ihre Forschungen nicht den wissenschaftlichen Standards. Sie nennt unzureichend Quellen und Forschungsdaten, hat keine Zitate oder Anhänge zur Überprüfung ihrer Thesen nachgewiesen. Für die HS Niederrhein ist das kein Problem. Sprecher Christian Sonntag erklärte auf Nachfrage der akduell: „Als Standard bei uns gilt der Versuch im Rahmen der Forschung innovativ zu sein und sich an die Gesetze zu halten." Kaisers Thesen wolle man nicht kommentieren, sagt Sonntag. Sie habe diese aber „soweit uns bekannt ist, bislang nicht in Lehrveranstaltungen mit Studierenden geäußert". Die restlichen Äußerungen von Kaiser seien eine „freie Meinungsäußerung", ein klares Bekenntnis zu der Professorin ist das nicht.

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