2 subscriptions and 1 subscriber
Article

Corona Lockerungen in Bayern und BW: Was ist erlaubt? Der Vergleich der Corona-Regeln in Ulm und Neu-Ulm

Auch in Ulm und Neu-Ulm gehen die Neuinfektionen mit dem Coronavirus immer weiter zurück. Trotzdem müssen die Einwohner der benachbarten Städte auf beiden Seiten der Donau auch in den kommenden Wochen reichlich unterschiedliche Auflagen beachten. Der Grund: Während die baden-württembergische Landesregierung mit Winfried Kretschmann (Grüne) als Landesvater einige Vorgaben massiv gelockert hat, ist die bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Sachen Corona deutlich vorsichtiger. Beide Bundesländer sind von Thüringen, das als erstes Bundesland in der Corona-Pandemie seine landesweiten Kontaktbeschränkungen beendet hat, weit entfernt.

Was hat sich für die beiden Städte Ulm und Neu-Ulm geändert und welche Regeln gelten weiter? Ein Vergleich (Stand: 12.06.2020):

Auf privaten Feiern dürfen sich in Ulm seit dem 10. Juni bis zu 20 Personen aus mehreren Haushalten treffen. Zuvor durften sich nur zehn Menschen verabreden. Verwandte sind von dieser Beschränkung nach wie vor ausgenommen.

Das gilt auch für Neu-Ulm. Abgesehen davon dürfen sich aber weiterhin nur Mitglieder zweier Haushalte treffen - unabhängig davon, wie groß diese sind. Das soll sich vorerst nicht ändern, teilte die Bayerische Staatskanzlei dem BR mit.

Wenn Personal und Gäste die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln befolgen, dürfen Restaurants, Kneipen und Bars in Ulm öffnen, die Öffnungszeiten können sie selbst bestimmen. Auf der anderen Donauseite in Neu-Ulm dürfen dagegen nur Restaurants betrieben werden - und müssen spätestens um 22 Uhr schließen. Wann Bars und Kneipen. die nur Getränke anbieten, wieder öffnen dürfen, ist noch unklar.

Unterschiede gibt es auch für Schülerinnen und Schüler: Wie der SWR berichtet, sollen in Baden-Württemberg ab Mitte Juni alle Kinder zumindest zeitweise in der Schule unterrichtet werden. Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder offen sein. Bisher darf in einer Kita maximal die Hälfte der Kinder gleichzeitig betreut werden.

In Bayern gibt es für Schüler eindeutigere Vorgaben: Nach Angaben des zuständigen Kultusministeriums waren schon vor den Pfingstferien etwa 50 Prozent aller Kinder zumindest teilweise in der Schule. Ab Mitte Juni sollen die Schüler wochenweise dort unterrichtet werden.

In Ulm durften die Schwimmbäder und Badeseen am 6. Juni unter Auflagen wieder öffnen. Vorgaben gibt es unter anderem für die zulässige Besucherzahl - jede Person muss rechnerisch zehn Quadratmeter Platz haben. Das Ulmer Westbad wird am 16. Juni wieder öffnen.

Dagegen hat das SSV-Bad trotz der Erlaubnis lediglich sein Freibad für Vereinsmitglieder geöffnet. Komplett geschlossen bleibt das Bundeswehrhallenbad, das normalerweise Bürger aus den Stadtteilen Jungingen, Lehr und Mähringen besuchen dürfen.

Das Neu-Ulmer Donaubad hat entsprechend der bayerischen Auflagen am 8. Juni die ersten Besucher empfangen. Es muss ein strenges Hygienekonzept befolgt werden. Auch in den Badeseen in den Stadtteilen Pfuhl und Ludwigsfeld darf geschwommen werden. Damit alle den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können, wurden allerdings die Badeinseln gesperrt. Das Neu-Ulmer Hallenbad muss dagegen wie alle anderen Hallenbäder in Bayern bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

In Ulm dürfen Kinos schon seit Anfang Juni betrieben werden. Inzwischen finden auch Konzerte, Theatervorstellungen und Vorträge vor bis zu 100 Zuschauern wieder statt. Außer den Hygiene- und Abstandsregeln sind feste Sitzplätze vorgeschrieben.

In Bayern ist derzeit noch nichts davon erlaubt. Das wird sich am 15. Juni ändern: Dann dürfen die Kulturstätten wieder 50 Gäste drinnen und 100 draußen empfangen. Dementsprechend wird auch das Dietrich-Theater wieder öffnen.

Original