Der Workshop befasst sich mit der Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren, dem deutschen Batteriegesetz (BattG) sowie mit den bestehenden Meldepflichten und den unterschiedlichen in Deutschland verfügbaren Batterie-Recycling-Systemen und ihren jeweiligen Besonderheiten.
Der zweite Punkt umfasst die Verpackungsrichtlinie und die Verpackungsverordnung (VerpackV) und ihre aktuellen Novellierungen. Gerade für Hersteller, die kundenspezifische Geräte herstellen oder Klein- und Kleinstserien produzieren, bietet die VerpackV nicht zu unterschätzende Herausforderungen und häufig einen beträchtlichen bürokratischen Aufwand. Sicherlich kann man viele Vorgänge an entsprechende Dienstleister außer Haus geben. Man bleibt als Hersteller jedoch auch dann für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich, sollte sie somit auch kennen.
Hersteller, Importeure und Händler von elektrischen und elektronischen Geräten sind in zunehmendem Umfang verpflichtet, zusätzliche oder geänderte Vorschriften einzuhalten. Die Änderungen erfolgen in unregelmäßigen Abständen sowie unterschiedlichem Umfang.
Sowohl bei Batterien als auch bei Verpackungsmaterialien gibt es einen Wettbewerbsmarkt auf der Sammlungs- und Entsorgungsseite. Welches das für den jeweiligen Hersteller optimale System ist, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.
Wie heimtückisch die Vorschriften im Detail sind, zeigt sich oft erst in der Praxis. Wer beispielsweise glaubt, er könne die Klippen der Verpackungsverordnung dadurch umschiffen, dass er gebrauchte Verpackungsmaterialien mit aufgedrucktem grünen Punkt nutzt, hat das System nicht verstanden und verstößt gegen die Verpackungsverordnung, wenn er nicht über die notwendigen Zertifikate und Nachweise verfügt. Die Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt ist für Verpackungen in Deutschland heute nicht mehr vorgeschrieben. In anderen EU-Mitgliedsstaaten gibt es jedoch noch die Pflicht zur Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt. Wer jedoch seine Verpackungsmaterialien mit dem Grünen Punkt versieht, muss für die Nutzung des Zeichens für jedes Land, in welchem eine so gekennzeichnete Verpackung genutzt wird, eine Lizenzgebühr an den Inhaber der Markenrechte bezahlen.
Der am 26. Oktober in Wuppertal stattfindende zweite Workshop in der Reihe der High End Society-Workshops richtet sich an die gesamte Handelskette vom Hersteller über den Importeur oder Distributor bis zum Händler und geht im Detail auf die spezifischen Anforderungen und Problemstellungen kleiner und mittelgroßer Unternehmen im High End-Sektor ein.
Der Workshop will keine juristische Beratung bieten, sondern soll das Verständnis für die spezifischen Vorschriften schärfen, um praktikable und auch bezahlbare Lösungen zu erarbeiten, die eine Einhaltung der sich kontinuierlich verändernden Vorschriften ermöglichen.