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Polizei: Offen, transparent, verfassungswidrig

Die Polizei erobert mit Demo-Fotos und lockeren Sprüchen die sozialen Medien. Das hat einen Haken: Sie verletzt Grundrechte, sagt ein Experte.

Es war ein hartes Stück Arbeit für die Polizei: 220 Verletzte, 26 Festnahmen, das war die Bilanz der Proteste gegen die EZB-Einweihung in Frankfurt. Für Dennis Seeger war noch eine andere Zahl wichtig: Mindestens 7.000 neue Follower gewann der Twitteraccount der Frankfurter Polizei währenddessen. Digital lief der Einsatz perfekt.

Seeger hat das Konzept für den neuen Kanal entwickelt, die EZB-Eröffnung war seine Bewährungsprobe. "Bei Blockupy 2013 wurde nur über uns geredet. Nun konnten wir nicht nur mitlesen, sondern auch unsere Meinung und unser Handeln transparent machen." Fast rund um die Uhr begleiteten er und seine Kollegen den Einsatz, posteten Bilder von brennenden Autos, Rucksackkontrollen, dem Schwarzen Block. Die Ansprache: jung und direkt. Als Demonstranten Mülleimer anzündeten, lautete die Ansage über Twitter: "Lasst das!"

Die Frankfurter Polizei ist nicht die einzige in Deutschland, die Twitter nutzt, aber eine der aktivsten. Intern gilt das Projekt als Erfolg, momentan werden extra zwei neue Stellen in der Öffentlichkeitsarbeit geschaffen. Auch die Berliner Polizei veranstaltet regelmäßig Twitter-Marathons, während der sie alle Einsätze live veröffentlicht. Die bayerische Polizei richtete extra für den G-7-Gipfel in Elmau einen Account ein, die Polizei München postet Katzenbilder. In den 140 Zeichen zeigen sich die Beamten so, wie das Selbstbild der Polizei in Deutschland es vorsieht: modern, offen, bereit zum Dialog. Die Polizei und Twitter, das ist bisher eine Erfolgsgeschichte.

Nur hat die einen gewaltigen Haken: Sie ist womöglich illegal. "Die Polizei macht etwas, für das sie keine Ermächtigungsgrundlage hat", sagt Dr. Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt. "Das ist rechtswidrig." Der Rechtswissenschaftler hat sich eingehend mit dem Twitter-Account der Frankfurter Polizei beschäftigt und hat sogar verfassungsrechtliche Bedenken.

Das gilt natürlich nicht für Katzenfotos, Tweets zum richtigen Verhalten bei Hitze oder solche, in denen die Lautsprecherdurchsagen auf Demonstrationen noch einmal wiederholt werden. Die rechtlichen Probleme beginnen aber schon, wenn die Polizei Fotos von einer Demonstration macht, auf denen Personen erkennbar sind. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte, aber unter bestimmten Voraussetzungen legal. Wenn die Polizei diese Fotos aber über Twitter verbreitet, ist das ein weiterer, eigenständiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Für diesen Eingriff gibt es allerdings keine rechtliche Grundlage. Das Team von Dennis Seeger versucht das Problem zu umgehen: Gesichter und Kennzeichen werden verpixelt. Die meisten Polizeien machen das, manchmal gibt es allerdings Ausnahmen.

Informationen von Behörden, also auch von der Polizei, stehen außerdem laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter dem Gebot der Richtigkeit und Sachlichkeit - Twitter aber ist ein Echtzeitmedium, manche Informationen stellen sich schnell als falsch heraus. Das zeigte sich beim G-7-Gipfel in Elmau. Über Twitter rechtfertigte die Polizei den Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz damit, dass Beamte mit Fahnenstangen und einer benzingefüllten Flasche beworfen wurden. Später musste sie sich korrigieren: Es war kein Benzin.

Die Polizei nutzt Twitter auch, um ihre Meinung zu verbreiten - wie die meisten anderen Twitter-Nutzer ebenfalls. Das Problem: Die Polizei ist nicht wie die anderen Nutzer. Für sie wie für alle Staatsbeamten gilt die Neutralitätspflicht: "Wertende Äußerungen zu Versammlungen sind schlicht verboten", sagt Hanschmann. Daran hält sie sich jedoch nicht: "Bunter Protest?" schrieb die Frankfurter Polizei bei den EZB-Protesten über ein Foto des Schwarzen Blocks. "Man hat uns da schon vorgeworfen, dass wir Empörung heischen wollen", sagt Dennis Seeger. "Aber wir wollen damit nur den mündigen und intelligenten Bürger zum Nachdenken anregen."

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