Mit LKA und Hauptzollamt: Wie eine Hamburger Behörde die Handys von Geduldeten durchsucht
Wer in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis hat, für den gelten die in der Verfassung verankerten Grundrechte nur eingeschränkt. Die Wohnungen dieser Menschen können durchsucht werden, wenn die Behörde darin Ausweispapiere vermutet. Und auch in ihren Mobiltelefonen und Computern darf die Ausländerbehörde stöbern - so sieht es das Aufenthaltsgesetz vor.
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