Das SAP-Logo leuchtet an der Einfahrt zur Konzernzentrale in Walldorf.
Diese Klausel sowie die zur sogenannten Vermessung seien unwirksam, urteilte die Kammer. Unter Vermessung versteht man in der Software-Branche die externe Kontrolle darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können. „Sollten die Klauseln doch weiter verwendet werden, kann ein Ordnungsgeld angeordnet werden", sagte eine Gerichtssprecherin. Im Fall der dritten von der Klägerin monierten Klausel zur Regelung der Softwarepflege wies die Kammer die Klage dagegen ab.
Die Firma Susensoftware, die nicht mehr gebrauchte Lizenzen von Unternehmen aufkauft und weiter vermarktet, hatte geklagt. „Wir hoffen, dass das Geschäft mit SAP-Software künftig für uns und die Anwender, die aktuelle Software verkaufen möchten, leichter wird", sagte Geschäftsführer Axel Susen. Das Urteil ermögliche mehr Wettbewerb auf dem Markt für Büro- und Unternehmenssoftware und stärke die Position der Händler gebrauchter Software in Deutschland.
Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte die Kammer erklärt, dass die strittigen Klauseln nicht mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vereinbar seien. Der EuGH hatte 2012 in einem ähnlichen Fall entschieden, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiterverkauft werden dürfen. Damals hatte der SAP-Konkurrent Oracle gegen die Firma Used-Soft geklagt, die ebenfalls mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt.
Der Streit um den Handel mit gebrauchten Lizenzen beschäftigt Gerichte weltweit. Große Softwarehersteller wie SAP, Oracle oder Microsoft sehen in dem florierenden Gebrauchtwarenhandel eine Verletzung ihrer Urheberrechte. Die Unternehmen befürchten empfindliche Umsatzeinbußen und versuchen, die Weitergabe weitgehend zu unterbinden.
SAP wollte sich gestern inhaltlich nicht zum Urteil äußern. „Uns liegen die Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils noch nicht vor", sagte ein Unternehmenssprecher. Erst nach Prüfung der Gründe werde das Unternehmen über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.