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Das sind die neuen Corona Regeln ab 02.11.2020

Das sind die neuen Corona Regeln ab 02.11.2020
Der Bundes- / Länderbeschluss vom Mittwoch, 28.10.2020 sollte laut Aussage der Bundesregierung die prognostizierte Pandemie eindämmen. Aus diesem Grunde wurden folgende Regelungen ab dem 02.11.2020 in Kraft gesetzt:
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab dem 2. November 2020 nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal 10 Personen. Generell soll auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - verzichtet werden.Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Dies gilt auch im Inland und für überregionale, tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Institutionen, die der Freizeitgestaltung dienen, werden geschlossen. Dazu zählen: Theater und Konzerthäuser, Kinos und Freizeitparks, Schwimmbäder und Fitnessstudios. Das gilt auch für Gastronomiebetriebe und ähnliche Einrichtungen, wie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

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