Der zeigt sich gegenüber den Neuregelungen zwar offen: „Je mehr Größen, desto flexibler können Gastwirte auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen", sagt Pressesprecher Christopher Lück. Aber ob die neuen Größen nachhaltig nachgefragt werden, müsse die Praxis erst zeigen.
Zumindest im neuen 0,15-Liter-Glas erkennt Friedrich Hollinger, stellvertretender Leiter des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Mess- und Eichwesen, eine Chance. Das könnte eine interessante Größe für Premiumbiere sein, meint er. Er ist zuständig für die Umsetzung des neuen Gesetzes, das auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 basiert. In den vergangenen Jahren galt in Deutschland noch eine Übergangsfrist, diese läuft am Jahresende ab.
NEUES MESS- UND EICHGESETZ AB 1. JANUAR 2015 Diese Ausschankmaße soll es geben: 1 cl, 2 cl, 4 cl, 5 cl und 10 cl sowie 0,1 l, 0,15 l, 0,2 l, 0,25 l, 0,3 l, 0,33 l, 0,4 l, 0,5 l sowie 1 Liter, 1,5 Liter, 2, 3, 4 und 5 Liter. Ausnahmen sind Kaffee, Tee, Kakao und Schokoladengetränke. Diese müssen nicht in geeichten Gefäßen abgegeben werden. Für Ton- oder Keramikkrüge muss der Gastwirt auf Verlangen die ordnungsgemäße Füllmenge mit einem Umfüllmaß prüfen. Die Gläser müssen künftig in der Nähe des Eichstriches statt Namen oder Logo des Glasherstellers das EU-spezifische „CE"-Zeichen mit Herstellungsjahr und Nummer der Konfirmitätsbewilligungsstelle haben, die das Ausschankbehältnis zertifiziert hat. Der vorhandene Glasbestand darf verwendet werden bis er zu Bruch geht.
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Der DEHOGA rechnet für 2014 zwar mit einem Umsatzplus. Sorgen bereiten der Branche aber der geplante Mindestlohn, die steigenden Energiekosten und der Fachkräftemangel.
Bardo Faust
aus: AHGZ Nr. 16/2014 vom 19.04.2014
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