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Corona: KiTa- und Hortgebühren müssen ab Schließung nicht gezahlt werden

Corona: KiTa- und Hortgebühren müssen ab Schließung nicht gezahlt werden

Landkreis Leipzig.
Die Aufregung über die KiTa- und Hortbeiträge war in den letzten Tagen groß.
Während einige Städte und Kommunen wie Brandis oder Wurzen sich dafür entschieden, den Beitrag ab Schließung auszusetzen, warteten andere eher zögernd auf das Signal der sächsischen Landesregierung.
Nach dem heutigen Treffen von Sachsens Staatsregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden steht es nun fest:
Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten werden keine Elternbeiträge erhoben.
Bis zu einer gesetzlichen Regelung sollen allerdings die Städte und Gemeinden in die Vorfinanzierung gehen.
Und das bei einer stolzen Summe von insgesamt rund 28,3 Millionen Euro.
Der Freistaat will die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren, heißt es aus dem Ministerium.
Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Staatsregierung sind sich jedoch darin einig, die Gespräche fortzuführen, um die enormen Herausforderungen gemeinsam und solidarisch zu meistern.
Was das genau für die Gemeinden und Städte, vor allem die mit hohen Schulden bedeutet, bleibt abzuwarten.
An dem Gespräch hatten der Finanzminister Hartmut Vorjohann, Kultusminister Christian Piwarz sowie die Präsidenten des Sächsischen Landkreistages, Frank Vogel und des Sächsischen Städte und Gemeindetages, Bert Wendsche, teilgenommen.

Weitere Informationen zum Ablauf der Erstattung geben die einzelnen Kommunen und Gemeinden in den nächsten Tagen bekannt.
Astrid Schubert 



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