Im RUMS-Brief vom 6. Mai
haben wir über den aktuellen Stand des Streiks an der Uniklinik
berichtet. Keine der sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen darf
selbst verhandeln, solange sie dem Arbeitgeberverband des Landes NRW
angehört. Und weil die Tarifgemeinschaft der Länder am 2. Mai gegen die
Aufnahme von Verhandlungen gestimmt hat, darf auch der
Arbeitgeberverband nicht verhandeln. Katharina Wesenick,
Landesfachbereichsleiterin bei der Gewerkschaft Verdi, berichtete uns
letzten Freitag von einem Vorschlag der Landesregierung. Dieser solle
Verhandlungen ermöglichen, sei allerdings auch mit vielen Baustellen
verbunden. Details durfte sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht nennen.
Nun gibt es mehr Einzelheiten zum Vorschlag der Landesregierung: Die Unikliniken sollten aus dem Arbeitgeberverband austreten, um selbst verhandeln zu können. In der Sitzung vom 10. Mai habe das Kabinett beschlossen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, heißt es in der Pressemitteilung. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte, der Kabinettsbeschluss ebne den Weg für Tarifverhandlungen.
Aber wenn doch die Weichen gestellt sind, warum sprach Wesenick dann
letzte Woche Freitag von „vielen Baustellen, die mit dem Vorschlag
einhergehen”? Wir haben diese Woche noch einmal bei Wesenick
nachgefragt: Welche Konsequenzen hätte ein Austritt? Zunächst werfe er
viele neue Fragen auf. Vor allem gefährde er aber den
Flächentarifvertrag, und das habe Verdi nie gewollt, sagt Wesenick. Ganz
im Gegenteil: Für die Verhandlungen sei rechtliche Sicherheit in Form
einer Tarifbindung für alle sechs Unikliniken nötig. Die Landesregierung
befürworte einen Flächentarifvertrag; dies sei laut Wesenick aber nur
eine unverbindliche politische Absichtserklärung.
Interessant ist außerdem, wie lange der Austritt dauert und was getan
werden muss. Wesenick sagte, die Landesregierung peile einen Austritt
zum Ende des Jahres an. Dafür muss das Land zunächst das Hochschulgesetz
ändern, weil dieses noch eine Mitgliedschaft der Unikliniken im
Arbeitgeberverband vorschreibt. „Die Gesetzesänderung soll kurzfristig
erarbeitet und den Fraktionen (…) zur weiteren Beratung zur Verfügung
gestellt werden”, heißt es in einer Pressemitteilung der Landesregierung NRW
– eine der ersten Aufgaben für die neuen Landesregierung nach der Wahl.
Das Ergebnis dieser Beratungen kann aber niemand vorhersagen.
Fest steht: Die Landesregierung erlaubt schon jetzt die Aufnahme der Verhandlungen. Aber wer darf mit Verdi verhandeln? Wesenick hofft auf eine Verhandlungsgemeinschaft aller Unikliniken: „Verdi steht nicht für Einzelverhandlungen mit jeder Uniklinik zur Verfügung”, sagte sie. Eine Antwort gibt es vermutlich noch heute: In einem sogenannten „Verfahrensgespräch” klären Verdi und die Universitätskliniken den weiteren Fahrplan der Tarifverhandlungen. So lange werde auch weiter gestreikt, sagt Wesenick.
Was heißt das für die Patient:innen? Die Uniklinik Münster antwortet, seit Beginn des Streiks am 2. Mai seien 856 Operationen durchgeführt worden – 37 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Uniklinik verschiebe täglich bis zu 200 ambulante Behandlungen, was einem Rückgang von ungefähr 10 Prozent entspreche. (ast)
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