Derzeit ist eine Sicherheitsmaßnahme wieder verstärkt in der Diskussion, die in Deutschland nur zwischen 2008 und 2010 angewendet wurde: die Vorratsdatenspeicherung. Diese jedoch ist nach wie vor äußerst umstritten - und derzeit ist schwer zu sagen, ob sie in Deutschland trotz massiver Kritik noch einmal kommen wird oder nicht. Wir fassen den aktuellen Stand zusammen.
Vorratsdatenspeicherung - was wird gespeichert und warum?Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Sicherheitsmaßnahme, die mit dem Ziel eingeführt wurde, bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität, insbesondere Terrorismus, zu helfen. In Deutschland gibt es derzeit keine Vorratsdatenspeicherung. Eine Wiedereinführung wird aber diskutiert.
Bei einer Vorratsdatenspeicherung werden, wie der Name schon andeutet, Daten auf Vorrat, also ohne einen konkreten Anlass oder Tatverdacht, gespeichert. Es handelt sich dabei um sogenannte Verbindungsdaten, manchmal auch als Metadaten bezeichnet. Das heißt, dass bei der Nutzung von Telekommunikation (Telefon und Internet) die Umstände der Kommunikation, nicht aber deren Inhalt, gespeichert werden. Bei der Nutzung des Internet wird gespeichert, wann man sich mit welcher IP-Adresse anmeldet. Welche Websites man besucht oder was man seinen Freunden auf Facebook schreibt, wird dagegen nicht protokolliert. Beim Telefonieren wird gespeichert, wen man wann anruft, wie lange das Gespräch dauert und (bei der Nutzung eines Mobiltelefons) in welcher Funkzelle sich die Gesprächspartner gerade befinden.
Alle diese Daten werden von den Providern für eine bestimmte Dauer, die im Gesetz festgelegt ist (in Deutschland waren es während der Gültigkeit der Vorratsdatenspeicherung von 2008 bis 2010 beispielsweise sechs Monate) gespeichert. Während dieser Zeit kann die Polizei mit einer entsprechenden Begründung auf die Daten zugreifen.
Pro und Contra zur VorratsdatenspeicherungDie Vorratsdatenspeicherung ist auch, aber nicht nur, in Deutschland, äußerst umstritten, hat ebenso leidenschaftliche Befürworter wie Gegner.
Die Befürworter erhoffen sich von einer Vorratsdatenspeicherung, wie bereits erwähnt, vor allem eine effektivere Kriminalitätsbekämpfung. Sie befürchten, dass ohne derartige Maßnahmen „rechtsfreie Räume" entstehen könnten, in denen Kriminelle ungehindert agieren.
Dem gegenüber sind Datenschutz-Anhänger und Gegner der Vorratsdatenspeicherung der Ansicht, dass diese kein effektives Mittel zur Verbrechensbekämpfung ist. Sie zitieren dabei Studien, die keine signifikante Erhöhung der Aufklärungsquote nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung feststellen können - etwa jene des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht ( PDF-Download). Das führen die Kritiker unter anderem darauf zurück, dass es für Kriminelle, die auf vertrauliche Kommunikation angewiesen sind, durchaus möglich ist, die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Sie nutzen dafür technische Maßnahmen wie Anonymisierungsdienste, wechseln häufig die verwendeten Geräte oder weichen schlichtweg auf persönliche Treffen aus, die eine Nutzung von Telekommunikation überflüssig machen.
Dagegen, so die Befürchtung der Vorratsdatenspeicherungs-Gegner, habe die flächendeckende Überwachung massive Nebenwirkungen für die Gesellschaft. Grundrechte, insbesondere das Brief- und Fernmeldegeheimnis, würden unverhältnismäßig eingeschränkt und die Privatsphäre der Menschen bedroht. Das könne in der Folge auch zu einer Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit führen, da viele Menschen durch die Überwachung mehr Angst davor hätten, ihre Meinung zu sagen. Auch zu diesem Thema gibt es Studien, beispielsweise eine Befragung von „Pen America" unter US-amerikanischen Kreativen ( PDF-Download).
Die Tatsache, dass lediglich Verbindungsdaten archiviert werden, sehen Kritiker als nicht überzeugend an, da diese bereits große Rückschlüsse auf das soziale Umfeld sowie, zumindest bei verstärkter Nutzung mobiler Geräte, umfassende Bewegungsprofile zulassen.
Die Vorratsdatenspeicherung: 2007 bis 2014Im Jahr 2005 wurde eine EU-Richtlinie erlassen, die die Mitgliedsstaaten zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtete. Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes wurde dabei den einzelnen Nationen selbst überlassen.
In Deutschland wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung - trotz massiver Proteste, die hierzulande größer und organisierter waren als in allen anderen EU-Ländern - 2007 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2008 mussten Verbindungsdaten für Telefongespräche und SMS und am 1. Januar 2009 für die Internet-Nutzung gespeichert werden.
Allerdings hatte eine Gruppe von Juristen, unterstützt von über 30.000 Bundesbürgern, sofort Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Im März 2010 fiel dann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Darin wurde die bisher gültige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Unter anderem wurden die mangelhafte Absicherung der gespeicherten Daten gegen unbefugte Zugriffe, aber auch die zu lasche Regelung des Zugriffs durch die Ermittlungsbehörden kritisiert. Die Vorratsdatenspeicherung als solche allerdings wurde nicht für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt. Vielmehr machten Deutschlands oberste Richter genaue Vorgaben, wie eine verfassungsgemäße Umsetzung aussehen sollte.
Zu einer solchen verfassungsmäßigen Umsetzung kam es allerdings in den darauf folgenden Jahren nicht, unter anderem, da sich die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) immer wieder entschieden gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprach.
Kurze Zeit später geriet auch die der Vorratsdatenspeicherung zu Grunde liegende EU-Direktive massiv in die Kritik. Im Jahr 2014 schließlich wurde die „Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten" vom Gerichtshof der Europäischen Union für ungültig erklärt http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf . Als Hauptgrund wurde eine Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtscharta genannt. Derzeit sieht es so aus, als sei keine neue EU-Richtlinie in Planung. Nach Angaben von EU-Parlamentariern soll es vielmehr den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben, ob sie eine Vorratsdatenspeicherung durchführen.
Vorratsdatenspeicherung Reloaded: Die aktuelle DiskussionIn letzter Zeit ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder verstärkt Gegenstand der politischen Diskussion. Insbesondere die Terroranschläge von Paris, bei denen mehrere Personen (die meisten von ihnen Karikaturisten des Satire-Magazins „Charlie Hebdo" oder Polizisten) getötet wurden, lassen gerade konservative Menschen wieder verstärkt nach schärferen Sicherheitsmaßnahmen rufen, dazu gehört auch die Vorratsdatenspeicherung.
Journalisten des „Spiegel" deckten im März 2015 auf, dass bereits seit einer Weile geheime Verhandlungen zwischen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu diesem Thema laufen. Nach einigem Hin und Her und einem Dementi von Maas wurden diese Berichte von SPD-Chef Sigmar Gabriel (einem entschiedenen Befürworter der Vorratsdatenspeicherung) bestätigt. Ziel der Verhandlungen sei es, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der für beide Koalitionspartner akzeptabel ist und gleichzeitig die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Die Verhandlungspartner hoffen sogar, den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2015 fertig zu stellen. In der SPD sorgten diese Bemühungen für einen handfesten Streit. Derzeit scheinen allerdings diejenigen, die eine Vorratsdatenspeicherung befürworten, die Oberhand zu behalten. Die CDU/CSU steht ohnehin geschlossen hinter der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme.
In der Bevölkerung stößt die Vorratsdatenspeicherung auf erhebliche Ablehnung. Zwar ist unsicher, ob es bei einer erneuten Einführung wieder so massive Proteste geben würde wie 2007 und 2008 geben wird. Möglich ist das aber durchaus - zumal die Enthüllungen von NSA-Whistleblower Edward Snowden viele Menschen überhaupt erst für das Thema staatliche Überwachung sensibilisiert haben könnten.
Ungewisse ZukunftPläne gibt es, entschieden ist aber noch nichts. Ob und in welcher Form die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland erneut kommen wird - zu einem Zeitpunkt, an dem mehrere andere EU-Länder dabei sind, sie abzuschaffen - werden die nächsten Monate, womöglich auch Jahre zeigen. Sicher ist jedoch, dass die Diskussion zu diesem Thema erneut und auf vielen Ebenen geführt werden wird. Wer dabei mitreden möchte, sollte sich also möglichst bald informieren und in die Debatte einbringen.
Links zur VorratsdatenspeicherungBildquelle: Shutterstock
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