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Vorratsdatenspeicherung: Pläne der Bundesregierung werden konkreter

Die Diskussionen über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland werden konkreter. Einige Politiker planen diesbezüglich offenbar einen Alleingang, unabhängig von der EU.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) sind nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" derzeit dabei, einen Kompromiss für ein Gesetz auszuhandeln, das die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland neu regeln soll. Das umstrittene Fahndungsinstrument, bei dem alle Nutzer von Telekommunikation verdachtsunabhängig überwacht werden, war 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden, weil die bis dahin gültige Umsetzung nach Meinung der Richter gravierende Mängel aufwies. Für eine Neuregelung fand sich bislang nie eine politische Mehrheit, auch wenn diese oft diskutiert wurde. Nun sieht es jedoch ganz so aus, als näherten entsprechende Pläne sich der ernsten Phase - zumal wenn Maas, der bislang als Gegner der Massenüberwachungsmaßnahme auftrat, nun mit im Boot ist.

Zunächst hatte es so ausgesehen, als wolle Deutschland mit einer möglichen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf eine neue EU-Direktive warten. Nachdem diese jedoch auf sich warten lässt und es von offizieller Seite heißt, es gebe auch derzeit keine entsprechenden Pläne und die Vorratsdatenspeicherung solle allein den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben, scheint es in Deutschland nun auf einen Alleingang hinauszulaufen.

Wie genau die neue deutsche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung aussehen soll, ist noch nicht bekannt und wird größtenteils wohl auch erst nach den laufenden Verhandlungen klar sein. Spiegel Online nennt als denkbaren Kompromiss, dass "Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten von der Datenspeicherung ausgenommen werden". Das allerdings wäre technisch äußerst schwierig umzusetzen. Die Daten müssten zu diesem Zweck sehr genau gefiltert werden und es dürfte eine große Herausforderung sein, zweifelsfrei festzustellen, der Nutzer eines Telefons oder Internet-Anschlusses nun ein Angehöriger entsprechender Berufsgruppen ist oder nicht. Zudem ist der mangelnde Schutz von Berufsgeheimnisträgern nur einer von vielen Kritikpunkten der Vorratsdatenspeicherungs-Gegner. Selbst wenn Maas sich mit diesem Kompromiss zufrieden gibt, dürfte das für die Opposition sowie die zahlreichen deutschen Datenschutz-Aktivisten nicht gelten. Hier zeichnet sich erneut eine kontroverse Debatte ab.

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