2 subscriptions and 13 subscribers
Article

Entgeht Anonymous-Aktivist Barrett Brown einer Haftstrafe? - ngb

Seit gut einem Jahr sitzt der Journalist und Anonymous-Aktivist Barrett Brown in Untersuchungshaft. Im Zusammenhang mit hacktivistischen Aktionen des Internet-Kollektivs werden ihm eine Reihe von IT- und Betrugsdelikten vorgeworfen. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von 105 Jahren Haft. Nun sieht es jedoch so aus, als gebe es neue Hoffnung für Brown: die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, die meisten Anklagepunkte zurückzuziehen.

Von den zwölf gegen Brown erhobenen Anklagepunkten zog die Staatsanwaltschaft im US-Bundestaat Texas überraschend elf zurück. Ein entsprechender Antrag wurde am Mittwoch beim zuständigen Gericht eingereicht. Gründe für ihren Sinneswandel nennt die Staatsanwaltschaft in dem Dokument nicht.

Der einzige noch gegen Brown erhobene Anklagepunkt ist nun der Besitz gestohlener Kreditkartendaten mit betrügerischer Absicht. In einem anderen Verfahren muss er sich außerdem wegen Drohungen gegen einen FBI-Agenten sowie wegen Behinderung der Ermittlungsarbeiten (er hatte versucht, seinen Laptop bei einer Durchsuchung vor FBI-Beamten zu verstecken) verantworten.

Brown erhielt während seiner Untersuchungshaft Unterstützung von zahlreichen Pressefreiheits- und Bürgerrechtsaktivisten. Sein Fall wurde als Prüfstein für die Meinungsfreiheit angesehen, da die gegen ihn erhobenen Vorwürfe maßgeblich mit einem von ihm in einem Chatroom geposteten Link zusammenhängen. Die reine Verlinkung von Inhalten (in diesem Fall geleakten Unterlagen der Privatermittlungsfirma STRATFOR), so das Argument von Browns Unterstützern, dürfe nicht kriminalisiert werden. Brown hat soweit bekannt mit dem eigentlichen Hack gegen STRATFOR nichts zu tun, sondern lud die Daten lediglich herunter und sorgte für deren weitere Verbreitung im Internet.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF), eine der Brown unterstützenden Bürgerrechtsorganisationen, begrüßte in einer Stellungnahme die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und drückte Erleichterung über diese Entscheidung aus.

Quelle: Wired Threat Level Original