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Zahnersatz und Co.: Pflicht zu digitalen Anträgen erfolgreich gestartet

Das „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte“ (EBZ) soll bei der Bearbeitung von Anträgen Zeit sparen.

Zahnarztpraxen müssen seit dem 1. Januar Anträge für kostspielige Behandlungen digital an die Krankenkassen übertragen. Der Start verlief erfolgreich.

Berlin - Zahnärzte müssen seit dem Jahreswechsel Anträge für Behandlungen digital übertragen. Das Verfahren sei erfolgreich gestartet, teilten der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, der Freie Verband Deutscher Zahnärzte und der Verband Deutscher Dentalsoftware Unternehmen dem Handelsblatt mit.

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