Zahnarztpraxen müssen seit dem 1. Januar Anträge für kostspielige Behandlungen digital an die Krankenkassen übertragen. Der Start verlief erfolgreich.
Berlin - Zahnärzte müssen seit dem Jahreswechsel Anträge für Behandlungen digital übertragen. Das Verfahren sei erfolgreich gestartet, teilten der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, der Freie Verband Deutscher Zahnärzte und der Verband Deutscher Dentalsoftware Unternehmen dem Handelsblatt mit.
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