Schwarz auf Weiß prangt es auf dem Bildschirm. Airbnb will den Personalausweis sehen und fordert auf der Website auf:
"Wir müssen einen virtuellen ID-Check vornehmen. Durch die Verifizierung deines Ausweises zeigst du anderen Airbnb-Mitgliedern, wie vertrauensvoll du bist. Wir glauben, dass Anonymität das Vertrauen innerhalb der Community verringert. Darum verifizieren wir die Ausweise unserer Gäste und Gastgeber, um für mehr Vertrauen und Sicherheit zu sorgen."
Der Nutzer soll also seinen Personalausweis oder Führerschein in die Kamera halten oder eine Kopie schicken. Im Datenschutzland Deutschland eine ungewöhnliche Forderung.
Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen, sieht das problematisch: "Wir raten eigentlich davon ab. Das ist aber für uns auch nicht ganz einfach, denn wir wissen natürlich: Wenn man das vehement ablehnt und sich weigert, wird man oft mit dem Anbieter nicht weiterkommen", so Walther. Das sei das Problem.
Da muss man selbst entscheiden: Was ist wichtiger? Dass man Mitglied wird, den Vertrag abschließen kann, also weiterkommt mit dem Unternehmen, oder, dass man die Hoheit über seine persönlichen Daten behält.
Ralph Walther, Geschäftsführer Verbraucherzentrale ThüringenBis 2011 waren Kopien vom Personalausweis verboten, seitdem sind sie in Ausnahmefällen erlaubt. So teilt das Bundesinnenministerium auf Nachfrage von MDR AKTUELL mit:
Außerdem ist die automatisierte Speicherung der Daten verboten.
Die Server von Airbnb stehen allerdings in Irland und damit gilt irisches Recht. Airbnb sagt zum Verifizierungsorgang: "Wenn wir Informationen über deinen Führerschein oder Reisepass erhalten, speichern wir die Nummer des Dokuments in verschlüsselter Form. So musst du deine Identität nur einmal verifizieren." Nach deutschem Recht wäre eine Speicherung, wie sie hier angedeutet ist, verboten.
Einen Hoffnungsschimmer bietet die europäische Datnschutzgrundverordnung. Sie gilt ab Mai 2018 und vereinheitlicht den europäischen Datenschutz. Lutz Hasse, Datenschutzbeauftragter von Thüringen, hofft: "Da ist das Recht auf Vergessen statuiert, das könnte weiterhelfen." Die Frage sei nur, wer kontrolliert das? "Nur weil etwas im Gesetz steht, wird es nicht notwendigerweise umgesetzt. Deswegen gibt es ja Behörden wie meine, die dann entsprechend ausgestattet werden müssen. Ohne Kontrolle kein vollständiger Gesetzesvollzug."
Eine weitere Hilfe wäre der elektronische Personalausweis. Hier werden nur die Daten freigegeben, die wirklich unbedingt zur Verifizierung gebraucht werden. Weil der Ausweis aber recht umständlich zu beantragen ist, wird er kaum genutzt.
Über dieses Thema berichtete MDR AKTUELL auch im: Radio | 21.04.2017 | 9.50 Uhr
Zuletzt aktualisiert: 21. April 2017, 05:00 Uhr